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Kommentar: Bioethischer Dachschaden

Ethisch geboten ist das Gegenteil dessen, was die FDP verlangt. Von Stefan Rehder

In der Biopolitik gibt es ein merkwürdiges Phänomen. Eines, das sich mit solcher Konstanz beobachten lässt, dass man es auch für ein Naturgesetz halten könnte. Ob es um künstliche Befruchtung, Embryonen verbrauchende Forschung, Präimplantationsdiagnostik, „Pille danach“ oder die Abgabe von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung geht, stets gilt: Ethisch geboten ist das Gegenteil dessen, was die FDP verlangt. Das war auch beim Streit um die Reform des Werbeverbots für Abtreibungen nicht anders, die das Parlament vergangenen Donnerstag nach monatelangem Streit mit den Stimmen von Union und SPD beschloss. Wobei die FDP diesmal – wenn auch nur in einem Punkt – sogar Recht hatte. Statt „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ hätten Union und SPD den Kompromiss, auch „Koalitionsfriedenrettungsgesetz“ taufen können, wie FDP-Vize-Fraktionschef Stephan Thomae vorschlug. Dass der Katholik nun allerdings erwägt, das Bundesverfassungsgericht mit dem Kompromiss zu befassen, schlägt dem Fass intellektueller Schlichtheit den Boden aus. Denn Thomae hält es doch tatsächlich für verfassungswidrig, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) demnächst Informationen zu den Abtreibungsmethoden, ihren Risiken, Kosten und dergleichen mehr bereitstellen solle, während dies Ärzten, die dasselbe täten, bei Strafe verboten sei. Nur ist das gar nicht der Fall. Denn Ärzten, die dasselbe tun wie die BZgA, droht überhaupt keine Strafe. Die droht nur solchen, die – anders als die BZgA – auch Abtreibungen anbieten. Diese sollen mit den Informationen, die sie zusätzlich bereitstellen, nicht für sich selbst als Anbieter vorgeburtlicher Kindstötungen werben dürfen. Was eigentlich jedem einleuchtet, der die Tötung eines wehrlosen, unschuldigen Menschen für ein „abscheuliches Verbrechen“ (II. Vatikanische Konzil) hält und nicht für eine medizinische Dienstleistung wie andere auch. Nicht, dass man Mitleid mit unseren gut bezahlten Höchstrichtern haben müsste. Nur sind die für die Heilung bioethischer Dachschäden gar nicht zuständig.

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