In Australien beschäftigt der Fall des wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verurteilten Kardinals George Pell weiterhin Medien und Öffentlichkeit. Zum einen wurde nun bekannt, wer die Gefangenen sind, die in den benachbarten Zellen zu der Kardinal Pells untergebracht sind.
Im Juni soll Pell in Gefängnis für Sexualstraftäter verlegt werden
Wie die Zeitung „Herald Sun“ berichtet, sollen unter ihnen vom sogenannten „Islamischen Staat“ inspirierte Terroristen sein. Ein weiterer Zellen-Nachbar des 77-Jährigen ehemaligen Erzbischofs von Melbourne ist demnach James Gargasoulas. Dieser war vergangenen Monat inhaftiert worden, weil er 2017 sechs Menschen bei einer Amokfahrt durch das Stadtzentrum von Melbourne getötet und 27 weitere verletzt hatte. Pells Haft im „Melbourne Assessment Prison“ ist jedoch nur von sehr begrenzter Dauer: Nach dem Berufungsprozess im Juni soll er in ein anderes, auf Sexualstraftäter spezialisiertes Gefängnis verlegt werden.
Gleichzeitig ist nun bekannt geworden, dass mehr als 30 australische Journalisten wegen ihrer Berichterstattung im Fall Pell im April vor Gericht erscheinen müssen: Ihnen wird vorgeworfen, die von Richter Peter Kidd verhängte Nachrichtensperre missachtet zu haben. Der Schuldspruch gegen den ehemaligen Finanzdirektor des Vatikan war bereits im Dezember 2018 gefallen. Da zu diesem Zeitpunkt jedoch noch in einem weiteren Fall gegen Pell ermittelt wurde, sollte das Urteil nicht an die Öffentlichkeit dringen. Mehrere australische sowie internationale Journalisten hielten sich nicht daran.
Bruch der Nachrichtensperre: Den Journalisten drohen Haftstrafen
Unter den vorgeladenen Journalisten finden sich unter anderen Redakteure der „Herald Sun“, des „Sydney Morning Herald“ und des „Daily Telegraph“. Die Anhörung soll am 15. April stattfinden. Im Falle einer Verurteilung drohen den Medien-Vertretern sogar Haftstrafen.
Zu sechs Jahren Haft war Kardinal Pell verurteilt worden, weil er in seiner Zeit als Erzbischof von Melbourne zwei minderjährige Chorknaben sexuell missbraucht haben soll. Nach drei Jahren und acht Monaten kann er zum ersten Mal eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung beantragen. Der Fall Pell hatte in Australien und weltweit für großes Aufsehen gesorgt. Noch immer halten einige Beobachter die Beweislage in dem Verfahren für nicht ausreichend und zweifeln an der Schuld des Kirchenmannes.
DT/mlu
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