Wie begründet sind die Missbrauchsvorwürfe gegen den verstorbenen Essener Kardinal Franz Hengsbach? Das Bistum Essen verweist auf eine soziologisch-historische Studie, der zufolge es „gut belegt und plausibel“ sei, dass der Verstorbene gegen mindestens drei Minderjährige sexuelle Gewalt ausgeübt haben soll, in einem weiteren Fall erscheint ein Übergriff als „schlüssig“.
Schon im Interesse der Betroffenen selbst ist hier Augenmaß angesagt. Denn just im Fall Hengsbach gab es zuvor falsche Vorwürfe. Man erinnere sich nur an Schlagzeilen über eine angebliche Vaterschaft des Verstorbenen. Zu einem Zeitpunkt, als sich Franz Hengsbach nach Recherchen seiner Familie auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil in Rom befand, sollte er Behauptungen zufolge in Deutschland einen Sohn gezeugt haben. Eine genetische Abstammungsuntersuchung, zu der sich Hengsbachs Neffen bereit erklärten, schloss die Vaterschaft des Verstorbenen forensisch aus.
Für reale Missbrauchsopfer ein Worst-Case-Szenario
Zuvor hatte die Stadt Essen den Antrag des Bistums, den Kardinal exhumieren zu lassen, im Hinblick auf dessen postmortales Persönlichkeitsrecht und die Tatsache, dass ein DNA-Abgleich erfolgen könne, abgelehnt. Ein solches Prozedere ist nicht nur für die Angehörigen, sondern auch für reale Missbrauchsopfer ein Worst-Case-Szenario.
Gegen Hengsbach lagen übrigens auch Vorwürfe schwerster sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt vor, die zum Teil satanisch-rituelle Bezüge aufwiesen. Mit der sogenannten Rituelle-Gewalt-Theorie hatte sich zuvor schon ein juristisches Gutachten beschäftigt, das diese Anschuldigungen ebenfalls zurückwies, obwohl die zitierte Theorie durchaus in Kirchenkreisen eine Weile ernst genommen wurde. Die Essener Studie hinterlässt ein großes Fragezeichen hinter einem alten Dilemma: Wie stichhaltig sind Argumente wie Plausibilität und Schlüssigkeit?
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