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Gretchenfrage: Wie halten es die Deutschen mit dem § 218 StGB?

Neue INSA-Umfrage zeigt: Nur Wählerinnen und Wähler von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken sind mehrheitlich für einen verminderten Lebensschutz.
Schwangere Justitia und Paragraf 218
Foto: Sascha Steinach via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | 80 Prozent der Deutschen sind dagegen, dass die Rechtsordnung Schwangerschaftsabbrüche weiterhin für „rechtswidrig“ erachte? Eine aktuelle INSA-Umfrage liefert ein gänzlich anderes Bild.

Nur 44 Prozent der Deutschen wollen, dass Abtreibungen in Deutschland erleichtert werden. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, die das Meinungsforschungsinstitut INSA im Nachgang zu seiner Sonntagsfrage vom 2. Dezember erhoben hat. Demnach sprachen sich 36 Prozent der Befragten für den Erhalt und neun Prozent für eine Verschärfung der geltenden gesetzlichen Regelung (§§ 218ff StGB) aus.

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Bundestagsabgeordnete, die einen Gesetzesentwurf zur rechtlichen Neuregelung vorgeburtlicher Kindstötungen in den Bundestag eingebracht haben (Bundestagsdrucksache 20/13775), berufen sich auf eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen (BMFSFJ) in Auftrag gegebene Befragung, derzufolge angeblich 80 Prozent der Deutschen im März/April dagegen gewesen seien, dass die Rechtsordnung Schwangerschaftsabbrüche weiterhin für „rechtswidrig“ erachte. Bei de Unionswählern hätten 77,5 Prozent, bei den AfD-Wählern 67,4 Prozent diese Auffassung vertreten.

Nur 40 Prozent der Unionswähler wollen die geltende Regelung erleichtern

Die aktuelle INSA-Umfrage liefert ein gänzlich anderes Bild. Demnach sprachen sich bei den Wählern der Grünen 64 Prozent für eine Erleichterung aus, bei denen der Linken waren es 62 Prozent und bei den BSW-Wählern 50 Prozent. Bei allen anderen Parteien lag die Zustimmung darunter. Am geringsten ist die Zustimmung für eine Erleichterung von Abtreibungen bei den AfD-Wählern (38 Prozent), gefolgt von den Unionswählern (40 Prozent). Und selbst unter den SPD-Wählern sprachen sich lediglich 45 Prozent für eine Erleichterung aus, bei der FDP waren es 47 Prozent.

Im vergangenen Jahr führte die „Forschungsgruppe Wahlen“ im Auftrag des ZDF-Magazins „Frontal“ eine Umfrage zur Akzeptanz des § 218 StGB durch. Danach befürworteten 54 Prozent der Befragten den Erhalt der jetzigen Regelung. Damals wünschte nur eine Minderheit (36 Prozent) eine Änderung.  DT/ reh

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