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Frankreich: „Les Républicains“ retten Gewissensfreiheit für Ärzte

In einer teilweise hitzigen Debatte beschließen die französischen Abgeordneten eine Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung gegen den Widerstand von Ärzten, Berufsverbänden und Pro-Life-Organisationen.
Eine Frau hält ein Schild mit der Aufschrift "Leben ist ein Recht, keine Wahl".
Foto: Thibault Camus (AP) | Marsch für das Leben 2019: Eine Frau hält ein Schild mit der Aufschrift "Leben ist ein Recht, keine Wahl".

Die französische Nationalversammlung hat einen Gesetzesvorschlag zur Verlängerung der gesetzlichen Frist für Abtreibungen von 12 auf 14 Wochen in zweiter Lesung angenommen. Bereits im Oktober 2020 war der Text von der Nationalversammlung durchgewunken, im Januar 2021 aber im Senat verworfen worden. Von 577 Abgeordneten waren bei der Abstimmung am Dienstagabend 123 anwesend. Der Text wurde mit 79 Stimmen gegen 36 Gegenstimmen und eine Enthaltung angenommen. Zukünftig sollen damit auch Hebammen dazu autorisiert werden, chirurgische Abtreibungen durchzuführen, die aktuell Ärzten vorbehalten wird. Ebenfalls wird die gesetzlich vorgesehene Mindestfrist von 48 Stunden zwischen der psychosozialen Beratung und der Vereinbarung eines Abtreibungstermins ersatzlos gestrichen.

Republikaner tragen kleinen Sieg davon

Einen Sieg durften die dem Gesetzesvorschlag ablehnend gegenüberstehenden Abgeordneten der „Républicains“ jedoch davontragen: die Abschaffung der spezifischen Gewissensklausel für Ärzte und medizinisches Personal ist aus dem Text gestrichen worden. Widerstand gegen die Abschaffung der spezifischen Gewissensklausel war im Voraus vor allem von Medizinern selbst und Berufsverbänden wie dem Nationalen Kollegium der Gynäkologen und Geburtshelfer ausgegangen. Auch das nationale Ethik-Komitee hatte sich bereits im Dezember 2020 für eine Beibehaltung der Gewissensklausel ausgesprochen: „Das nationale Ethik-Komitee ist der Ansicht, dass die spezifische Gewissensklausel die Einzigartigkeit der medizinischen Handlung, die der Schwangerschaftsabbruch darstellt, unterstreicht. Daher spricht sich das Komitee für die Beibehaltung der spezifischen Gewissensklausel aus.“

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In einem Gespräch mit dem Figaro hat sich Israel Nisand, ehemaliger Präsident des Nationalen Kollegiums der Gynäkologen und Geburtshelfer und emeritierter Professor für Gynäkologie und Geburtshilfe kritisch über den Gesetzesentwurf geäußert. Je später ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werde, desto gefährlicher sei er für die physische und psychologische Gesundheit der Frauen. In der 14. Schwangerschaftswoche sei der Fötus etwa 120 Millimeter groß und sein Kopf bereits verknöchert. „Um ihn herauszuholen, muss der Fötus zerstückelt und sein Kopf zerquetscht werden. Das ist für viele Fachkräfte unerträglich.“

Weitere Lesung steht im Senat an

Verschiedene Pro-Life-Organisationen hatten bereits seit Wochen mobil gemacht. Am gestrigen Vormittag haben das Kollektiv „En marche pour la vie“, die Stiftung „Jérôme Lejeune“ und die katholischen Familienverbände vor der Nationalversammlung eine Pressekonferenz abgehalten. Am 16. Januar findet in Paris der alljährliche Marsch für das Leben statt.

Vor einer endgültigen Annahme des Gesetzes muss der Text zuvor noch in eine weitere Lesung des Senats. Ob die Gesetzesänderung noch in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt wird, bleibt damit weiterhin offen. DT/fha

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Meldung Jérôme Lejeune

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