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Feministinnen fordern Verbot der Leihmutterschaft

Der Verein "Collectif pour le Respect de la Personne" sieht die Leihmutterschaft im Widerspruch zu den Menschenrechten und fordert ein Verbot der Leihmutterschaft auf internationaler Ebene.
Zwillinge von der Leihmutter
Foto: Rolf Vennenbernd (dpa) | Maximilian und Jill (r) spielen am 07.08.2014 in ihrem Kinderzimmer in einer Stadt in Deutschland. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.

Der europaweit vernetzte feministische Verein "Collectif pour le Respect de la Personne" (CoRP) warnt vor der Schaffung eines internationalen Rechtsrahmens zur Praxis der Leihmutterschaft durch die Haager Konferenz (HCCH) für Internationales Privatrecht. Wenn die Haager Konferenz bloß für einen "reibungslosen Ablauf" von Leihmutterschaft sorgen wolle, legitimiere sie damit deren Praxis und stärke die Entwicklung eines Marktes, der mit internationalen Dokumenten zu den Menschenrechten unvereinbar sei, kritisierte CoRP nach einem jüngsten Treffen mit der französischen Justizministerin Nicole Belloubet.

Bei der Begegnung forderten die Feministinnen explizit ein internationales Übereinkommen gegen die entwürdigenden Formen des "Reproduktions-Tourismus", zitierte das Wiener Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in seinem aktuellen Newsletter aus einer CoRP-Pressemitteilung. Frankreich müsse den Standpunkt der "Abschaffung der Sklaverei" vor der Haager Konferenz vertreten und "jede spezifische Regelung von Adoption im Rahmen der Haager Konferenz ablehnen, die die Praxis der Leihmutterschaft reguliert oder deren Folgen bestätigt".

Der Rechtsstaat müsse Widerstand leisten gegen einen globalen Markt von Mutterschaft und Kind, so der Appell der CoRP-Vertreterinnen. Im Detail erinnerten sie daran, dass eine Vereinbarung, die Leihmutterschaftsverträge international regeln will, der UN-Kinderrechtskonvention widerspreche, wonach das Kind das Recht habe, so weit wie möglich seine Eltern selbst zu kennen, von ihnen betreut und nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen - in diesem Fall von der Leihmutter - getrennt zu werden.

"Verkauf von Kindern"

Im Fakultativprotokoll der Kinderrechtskonvention heiße es außerdem, dass die Vertragsstaaten Maßnahmen ergreifen sollen, um den Schutz des Kindes vor Verkauf zu sichern. Definiert wird "Verkauf von Kindern" in Artikel 2 mit: "Jede Handlung oder jedes Geschäft, mit denen ein Kind gegen Bezahlung oder für eine andere Gegenleistung von einer Person oder Personengruppe an eine andere übergeben wird." Genau das sei jedoch das Kernstück jeder Leihmutterschaft, die entweder gegen Bezahlung oder gegen eine Aufwandsentschädigung geleistet wird, betonte CoRP.

In vielen Ländern - darunter Österreich - bestehen nationale Verbote der Leihmutterschaft, die nach Ansicht von Experten aber zunehmend ausgehöhlt zu werden drohen. Auch in Österreich ist Leihmutterschaft nach der gängigen Rechtsauslegung verboten, das Verbot kann aber etwa umgangen werden, wenn Eltern die Dienste einer Leihmutter im Ausland in Anspruch nehmen.

Italiens Höchtrichter bestätigen Verbot

In Italien hat das Verfassungsgericht zuletzt erneut bestätigt, dass Leihmutterschaft illegal ist. Die Höchstrichter in Rom verweigerten nach Angaben der Zeitung "Avvenire" einer Frau die rechtliche Anerkennung von Mutterschaft über ein Kind, mit dem sie nicht genetisch verwandt ist. Eine fremde Eizelle wurde mit dem Samen ihres Mannes befruchtet und von einer indischen Leihmutter ausgetragen.

"Die einzige Mutter ist diejenige, die ihren Sohn empfangen hat, ihn im Mutterleib trug und ihn zur Welt brachte", kommentierte Assuntina Morresi, Mitglied der italienischen Bioethikkommission, den Fall. Neben der natürlichen Mutterschaft gibt es in Italien nur die Adoptivmutterschaft. "Die rechtliche Anerkennung des Wunsches nach Elternschaft bedeutet nicht, Prozesse zuzulassen, die die Würde der Person schädigen, Mütter und Kinder kommerzialisieren und ihnen das Recht verweigern, ihre eigene Herkunft zu kennen", betonte Morresi.

KAP / jbj

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