Das Beichtgeheimnis wird in Frankreich vorerst nicht angetastet. Die Nationalversammlung hat den umstrittenen Passus aus Artikel 9 des Gesetzentwurfs „zum Schutz von Kindern und zur Bekämpfung von Gewalt im schulischen Umfeld“ gestrichen. Die Vorlage wurde am Montag kurz vor Mitternacht in erster Lesung einstimmig angenommen.
Der Text entstand nach den Enthüllungen über jahrzehntelange körperliche, psychische und sexuelle Gewalt an der katholischen Internatsschule Notre-Dame de Bétharram und dem anschließenden Untersuchungsausschuss. Er soll systemischer Gewalt in Schulen entgegenwirken. Zu den Kernpunkten gehören ein nationaler Gedenktag am 19. November, strengere Kontrollen von Bildungseinrichtungen und eine verschärfte Zuverlässigkeitsprüfung aller Personen, die mit Schülern in Kontakt stehen.
Ein geschützter Gesprächsraum droht, verloren zu gehen
Ursprünglich hätte Artikel 9 Geistliche ausdrücklich in die Meldepflicht bei Gewalt gegen Minderjährige einbezogen. Vorgesehen war eine Änderung von Artikel 434-3 des Strafgesetzbuches mit dem Zusatz: „Davon ausgenommen sind nicht die Geistlichen, wenn es um Informationen geht, von denen sie in Ausübung ihres Amtes Kenntnis erlangt haben.“ Die Französische Bischofskonferenz hatte am vergangenen Freitag ihre „große Besorgnis“ geäußert. Zwar unterstütze die Kirche den Kampf gegen Gewalt an Kindern uneingeschränkt. Doch bestimmte Artikel des Gesetzentwurfs stellten „mehrere Grundfreiheiten in Frage, wie die Gewissensfreiheit, das Berufsgeheimnis, die Lehrfreiheit oder die Religionsfreiheit“.
In der Plenardebatte beantragte der Abgeordnete Xavier Breton die Streichung. Er berief sich auf die Gewissensfreiheit, die nicht vom Gesetz oder von der Verfassung geschaffen worden sei, sondern aus sich heraus bestehe. Eine Infragestellung des Beichtgeheimnisses würde nach seiner Auffassung zudem dem Kinderschutz zuwiderlaufen: Wer wisse, dass das Beichtgeheimnis nicht mehr bestehe, werde entsprechende Taten nicht mehr beichten. Damit gehe ein geschützter Gesprächsraum verloren.
Die Abgeordnete Violette Spillebout erinnerte daran, dass der Ausschuss den Absatz zunächst beibehalten hatte. Dennoch sprach sie sich für Bretons Antrag aus – nicht aus inhaltlicher Überzeugung, sondern weil es bei einem so „wichtigen und verbindlichen Thema“ nicht angemessen sei, in wenigen Minuten eine Grundsatzdebatte zu führen. Die Frage solle gründlicher behandelt werden.
Regierung stellt sich nicht gegen die Streichung
Auch die Regierung stellte sich nicht gegen die Streichung. Bildungsminister Édouard Geffray verwies darauf, dass das geltende Strafrecht bereits Möglichkeiten vorsehe, „das sogenannte Beichtgeheimnis“ in bestimmten Fällen zu durchbrechen. Zugleich räumte er ein, der Wortlaut werfe Fragen auf, besonders mit Blick auf die Anonymität. Diese sei ein wichtiges Element zum Schutz von Opfern.
Aus der Linken kam Widerspruch. Paul Vannier von „La France insoumise“ betonte, es sei „keinesfalls darum gegangen, in die Organisation eines Gottesdienstes einzugreifen“. Entscheidend sei vielmehr der republikanische Grundsatz: „In der Republik steht nichts über dem Gesetz.“
Neben dem Beichtgeheimnis sorgten auch Kontrollen privater Schulen für Streit. Roger Chudeau vom Rassemblement National sprach von einer „Vormundschaft über den privaten Bildungssektor“. Breton kritisierte eine „ideologische Ausrichtung“ des Textes, der darauf ziele, dass der Staat „immer mehr kontrolliert.“
Grundsatzdebatte vertagt
Nach Streichung des Passus im Artikel 9 wurde der gesamte Gesetzentwurf mit 187 Ja-Stimmen und ohne Gegenstimme verabschiedet. In der Erklärung der Fraktion „Droite républicaine“ wurde hervorgehoben, zwei „rote Linien“ seien gestrichen worden, darunter das Beichtgeheimnis.
Die Streichung ist allerdings keine endgültige Lösung, sondern eine Vertagung der Grundsatzdebatte: Die Frage, ob Geistliche im Konflikt zwischen Meldepflicht, Berufsgeheimnis, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit erfasst werden sollen, soll nicht im Eilverfahren entschieden werden.
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