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Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft & Kultur
Plus Inhalt Missbrauchsaufarbeitung

Im Nebelfeld der Aufarbeitung

Das Erzbistum München hebelt im Umgang mit spirituellem Missbrauch das Kirchenrecht aus. Was Betroffene riskieren, wenn sie das Gespräch mit dem Erzbistum suchen.
Aufarbeitung spirituellen Missbrauchs im Erzbistum München/Freising
Foto: Robert Kiderle (KNA) | Wie wird Kardinal Reinhard Marx künftig Betroffenen, Beschuldigten und Schuldigen in Fällen geistlichen Missbrauchs gerecht werden?

Was ist Missbrauch? Vor allem am Umgang mit Fällen geistlichen Missbrauchs hängen derzeit viele Fragezeichen. So hat der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, am 10. April 2026 eine „Ordnung zum Umgang mit Spirituellem Missbrauch“ für seine Erzdiözese erlassen. In § 1 dieser Ordnung wird implizit auf die Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz „Missbrauch geistlicher Autorität – zum Umgang mit Geistlichem Missbrauch“ (AH 338) verwiesen.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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