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Immer nur das Glück der Erwachsenen?

Warum die Sorgen von Kindern, Leihmüttern und Eizellspenderinnen in der Reproduktionsmedizin mehr Beachtung finden müssen.
Leihmutter
Foto: Adobe Stock | Das Kind als Ware: Symbolbild Leihmutterschaft.

Wenn nach langem Hoffen ein Kinderwunsch erfüllt wird, ist das ein Grund zu großer Freude. Entsprechend wird die moderne Reproduktionsmedizin häufig als Erfolgsgeschichte erzählt. Lange dominierte dabei nahezu ausschließlich die Perspektive der Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Erst in den vergangenen Jahren hat sich der Blick verändert. Zunehmend melden sich diejenigen zu Wort, die an den Verfahren der Reproduktionsmedizin beteiligt sind, deren Interessen aber lange kaum Beachtung fanden: die Kinder, die durch Samen- oder Eizellspenden oder Leihmutterschaft geboren werden, die Leihmütter und die Eizellspenderinnen. Damit zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab. Nicht mehr allein die Überwindung von Kinderlosigkeit steht im Mittelpunkt der Debatte, sondern das Wohl aller an den Maßnahmen der Reproduktionsmedizin Beteiligten.

Ausgangspunkt jeder ethischen Bewertung muss das Kind sein. Kinder sind eigenständige Träger von Grundrechten. Die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1990 garantiert in den Artikeln 7 und 8 jedem Kind das Recht, seine Eltern zu kennen. Dieses Herkunftsrecht gewinnt heute zunehmend an Bedeutung. Menschen, die durch Samen- oder Eizellspenden gezeugt wurden (donor-conceived persons), möchten wissen, von wem sie abstammen, wer ihre Halbgeschwister sind und welche erblichen Erkrankungen in ihrer Familie vorkommen. Besonders belastend wird vielfach nicht die Art ihrer Zeugung erlebt, sondern deren jahrzehntelange Geheimhaltung. Viele erfahren erst durch mittlerweile kommerziell erhältliche DNA-Tests von ihrer tatsächlichen Herkunft. Solche zufälligen Enthüllungen werden häufig als tiefer Vertrauensbruch mit den sozialen Eltern und als biografischer Einschnitt beschrieben. Die französisch-amerikanische Autorin Olivia Maurel, selbst durch Leihmutterschaft geboren, schildert eindrücklich, wie sie die Trennung von der Frau, die sie ausgetragen hat, als lebenslanges Problem ihre Identität betreffend erfährt. Die European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE) empfiehlt in jüngster Zeit eine frühzeitige Offenlegung von Informationen über die eigene Abstammung. Angesichts frei verfügbarer DNA-Datenbanken ist dauerhafte Anonymität in diesem Bereich ohnehin kaum noch möglich.

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Zunehmend geraten auch die Spenderinnen von Eizellen in den Blick. Eizellspende ist in Deutschland untersagt. Die Gewinnung von Eizellen ist kein harmloser Routineeingriff. Sie setzt eine mehrtägige Stimulation der Eierstöcke mit hohen Hormondosen sowie eine operative Follikelpunktion mit dem Risiko von Blutungen, Infektionen und Narkosekomplikationen voraus. Die häufigste Komplikation ist das ovarielle Hyperstimulationssyndrom (OHSS). Während leichte Formen häufig auftreten, entwickeln etwa drei bis sechs Prozent der Frauen schwere Komplikationen mit Thrombosen und Nierenfunktionsstörungen. Fachgesellschaften fordern heute eine umfassende Aufklärung der Eizellspenderinnen über kurz- und langfristige Risiken sowie eine strukturierte medizinische Nachbeobachtung. Auch in der Fachliteratur wird „Mangel an Langzeitdaten“ beklagt und eine „standardisierte langfristige Nachbeobachtung aller Eizellspenderinnen“ gefordert (Tassone 2024).

Die Kirche war der Zeit voraus

Eine zentrale Rolle in der Reproduktionsmedizin kommt den Leihmüttern zu. Wie die Eizellspende ist auch Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Leihmütter stammen überwiegend aus wirtschaftlich benachteiligten Verhältnissen. Für viele bedeutet die Schwangerschaft die Möglichkeit, Schulden zu begleichen, ihre Familie zu ernähren oder den Kindern eine Ausbildung zu finanzieren. Während der Schwangerschaft verpflichten sie sich vertraglich zu einer streng reglementierten Lebensführung mit Hormonbehandlungen, regelmäßigen medizinischen Kontrollen, Ernährungsvorgaben und weitreichenden Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit. Je nach Vertragsgestaltung müssen sie auch medizinischen Entscheidungen wie etwa der Tötung eines Kindes kurz vor der Geburt bei Mehrlingsschwangerschaften zustimmen.

Die Ausbeutung von Frauen in der Reproduktionsmedizin gab Anlass zur Casablanca Declaration for the Universal Abolition of Surrogacy (2023). Juristen, Mediziner, Ethiker, Kinderrechtler, Frauenrechtler und Vertreter verschiedener Religionsgemeinschaften fordern darin ein internationales Verbot der Leihmutterschaft zum Schutz der Würde der Frau und der Kinder. Ein Perspektivwechsel hat stattgefunden: Stand früher vor allem der Kinderwunsch Erwachsener im Mittelpunkt, dominieren heute zunehmend kinderrechtliche und menschenrechtliche Fragestellungen.

Das katholische Lehramt hat bereits in Donum vitae (1987) und später Dignitas personae (2008) reproduktionsmedizinische Verfahren kritisiert, die genetische, biologische und soziale Elternschaft voneinander trennen. Lange wurde diese Position vor allem als Ausdruck einer spezifisch katholischen Anthropologie verstanden. Heute zeigen die Erfahrungen aus der Reproduktionsmedizin, die Berichte von Leihmüttern und die Stellungnahmen internationaler Menschenrechtsgremien, dass viele der damals formulierten Fragen weit ihrer Zeit voraus waren und nichts an Aktualität verloren haben.

Der Fall Spahn wirf Fragen auf

Die internationale Reproduktionsmedizin folgt nicht der katholischen Soziallehre, sondern vielmehr den Regeln eines globalen Marktes. Wohlhabende Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch aus Europa, Nordamerika und China nehmen reproduktionsmedizinische Dienstleistungen dort in Anspruch, wo sie rechtlich zulässig und finanziell günstiger sind. Dem stehen Frauen gegenüber, die häufig in wirtschaftlich prekären Verhältnissen leben und durch ihre Tätigkeit als Leihmutter den Lebensunterhalt ihrer Familien sichern. Das erhebliche weltweite Wohlstandsgefälle bildet damit eine wesentliche Voraussetzung der internationalen Reproduktionsmedizin und ist Grundlage eines globalen Geschäftsmodells geworden.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die aktuelle politische Diskussion in Deutschland an Bedeutung. Die CDU hat kürzlich auf ihrem Bundesparteitag 2026 das Verbot der Leihmutterschaft ausdrücklich bekräftigt und dies mit dem Schutz von Frauen vor Ausbeutung und mit dem Schutz des Kindeswohls begründet.

Die öffentliche Bekanntgabe des CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn, gemeinsam mit seinem Ehemann durch eine Leihmutterschaft in den USA Vater geworden zu sein, wirft deshalb eine rechtspolitische Frage auf. Wenn Vorschriften, die der Gesetzgeber zum Schutz von Frauen und Kindern geschaffen hat, durch reproduktionsmedizinischen Tourismus umgangen werden können, wenn Kinderhandel erlaubt sein sollte, entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen programmatischem Anspruch und persönlichem Handeln politischer Verantwortungsträger. Es geht dabei um die Kohärenz privater Lebensentscheidungen eines Trägers eines hohen politischen Amts mit der aktuellen Gesetzeslage und letztlich um die generelle Glaubwürdigkeit, die uneingeschränkte Akzeptanz unserer Rechtsordnung.

Der Autor, MD PhD, ist emeritierter Professor, Internist, Gastroenterologe und Endokrinologe.

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Christoph von Ritter CDU Jens Spahn Leihmütter Reproduktionsmedizin UN-Kinderrechtskonvention

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