Auf den Färöer-Inseln sind vorgeburtliche Kindstötungen zukünftig auf Verlangen der Schwangeren erlaubt. Gestern stimmte das Parlament in Tórshavn in Dritter Lesung für eine entsprechende Gesetzesnovelle, die Frauen die Abtreibung ungeborener Kinder bis zur zwölften Schwangerschaftswoche in allen Fällen erlaubt. 17 Parlamentarier stimmten für die Novelle, 16 dagegen. Das neue Gesetz, das von der republikanischen Partei Tjóðveldið in das Parlament eingebracht worden war, tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Auf der zum Königreich Dänemark zählenden Inselgruppe leben rund 56.000 Menschen. Die bisherige Indikationsregelung, die aus dem Jahre 1956 stammt, erlaubte vorgeburtliche Kindstötungen, wenn durch die Fortsetzung der Schwangerschaft Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Mutter bestand, nach Inzest und Vergewaltigung sowie bei einer schweren Fehlbildung des ungeborenen Kindes.
Abtreibungsbefürworter jubeln
Die Liberalisierung der rechtlichen Regelungen von Abtreibungen wird auf der im Nordatlantik gelegenen Inselgruppe seit Längerem betrieben. 2024 fand eine fast wortgleiche Novelle keine Mehrheit im Løgting, wie das Parlament auf den Färöer-Inseln auch genannt wird.
Abtreibungsbefürworter, die sich unter dem Namen Fritt Val (Freie Wahl) zusammengeschlossen haben, begrüßten die Entscheidung des Parlaments. Sie habe den Färöer Frauen das Recht gegeben, „über ihre eigenen Körper zu entscheiden“, erklärte die Gruppe auf Instagram. DT/reh
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