In einem ausführlichen Interview mit „Monaco-Matin“ hat Prinz Albert II. die Weigerung der Regierung, den Gesetzentwurf zur Legalisierung von Abtreibungen im Fürstentum weiterzuverfolgen, bekräftigt. „Ich verstehe, wie sensibel dieses Thema ist und welche Emotionen es hervorrufen kann“, erklärte der Fürst unter Verweis auf „die Stellung, die die katholische Religion in unserem Land einnimmt“.
Im März 2025 hatten Abgeordnete des monegassischen Nationalrats einen Gesetzentwurf eingebracht, der unter bestimmten Voraussetzungen Abtreibungen im Fürstentum erlauben sollte. Anfang November informierte Staatsminister Christophe Mirmand jedoch Parlamentspräsident Thomas Brezzo, dass die Regierung den Text nicht weiterverfolgen werde.
Albert II. erinnerte daran, dass Monaco bereits 2009 und 2019 gesetzliche Anpassungen vorgenommen habe, um ein „Gleichgewicht“ zu schaffen, das sowohl die nationale Identität als auch Frauen in schwierigen Situationen respektiere. Seiner Ansicht nach entspricht der bestehende Rechtsrahmen weiterhin „dem Wesen“ des Fürstentums und gewährleistet zugleich sichere Begleitung. Im selben Zug kündigte er neue Unterstützungsmaßnahmen an, die Staatsminister Mirmand bald vorstellen werde.
Scharfen Widerspruch rief das Vorhaben zuvor von Seiten der Kirche hervor. Der Erzbischof von Monaco, Dominique-Marie David, warnte vor einem „anthropologischen Bruch“, der die Identität des Landes infrage stelle. In seinem Hirtenbrief vom 18. Mai unterstrich er, dass der Katholizismus nicht nur Tradition, sondern Staatsreligion und Teil der monegassischen Rechtsordnung sei. Eine Legalisierung der Abtreibung würde aus Sicht der Diözese einen fundamentalen Wertewandel markieren und die Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Leben untergraben.
Der im März eingebrachte Gesetzentwurf Nr. 267 sah vor, Abtreibungen bis zur zwölften Woche ohne Angabe von Gründen zuzulassen, bei Vergewaltigung die Frist auf 16 Wochen auszudehnen und das Alter für die elterliche Zustimmung zu senken. Die Regierung bewertete diesen Schritt als unvereinbar mit Verfassung und religiösem Selbstverständnis des Fürstentums. Mit der Entscheidung des Fürsten bleibt somit der bestehende Rechtsrahmen erhalten.
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