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EU-Parlament kündigt Schritte gegen Polen und Ungarn an

Das EU Parlament hat eine Resolution über die Rechte homosexueller Personen verabschiedet. Maßnahmen gegen Rumänien, Ungarn und Polen werden damit gefordert.
Regenbogenfahne an EU-Kommission-Vertretung in Berlin
Foto: Christoph Soeder (dpa) | Erneute Forderungen an die EU- Kommission gegen Polen und Ungarn vorzugehen sind Teil einer neuen Resolution im EU- Parlament.

Wie der Pressedienst des Europäischen Parlamentes am 14. September mitteilte, sollten die „Regenbogenfamilien“ sowie gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte auf Freizügigkeit und Familiennachzug haben wie alle anderen Familien und Paare. Darüber hinaus sollte die Europäische Kommission, so heißt es in dem Kommuniqué, „gegen Rumänien, Ungarn und Polen wegen Verstößen gegen die Werte der Europäischen Union vorgehen“.

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Hindernisse beseitigen

Die EU-Abgeordneten bekräftigten, dass die Europäische Union alle Hindernisse beseitigen müsse, die LGBTIQ-Personen bei der Ausübung ihrer Grundrechte entgegenstehen. Für eine Resolution über die Rechte von LGBTQ-Personen in der EU stimmten am vergangenen Dienstag 387 gegen 161 Abgeordnete, 123 enthielten sich der Stimme.

Der Resolution zufolge müssten die in einem EU-Mitgliedsstaat eingetragenen „Ehen oder Partnerschaften“ auf gleiche Weise in allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden, und die „Ehepartner oder Partner“ gleichen Geschlechts müssten ebenso wie die entsprechenden Partner heterosexueller Ehen oder Partnerschaften behandelt werden.

Diskriminierungen

Darüber hinaus fordere die Resolution alle Mitgliedsstaaten auf, „die in der Geburtsurkunde eines Kindes angegebenen Erwachsenen als dessen rechtlich Eltern anzuerkennen“. Generell möchten die Abgeordneten, so heißt es in der Stellungnahme weiter, „dass die Regenbogenfamilien von den gleichen Rechten zum Familiennachzug wie die heterosexuellen Paare profitieren“. Abschließend hoben die Abgeordneten „die Diskriminierungen“ hervor, mit denen die LGBTIQ-Communitys in Polen und Ungarn konfrontiert würden. Das Parlament habe die EU dazu aufgerufen, zusätzliche Maßnahmen (Vertragsverletzungsverfahren, gerichtliche Maßnahmen und Haushaltsinstrumente) gegen diese Länder zu ergreifen.

In Frankreich, so berichtet der Figaro, soll im Oktober zudem ein von der LREM-Abgeordneten Laurence Vanceunebrock eingebrachter Gesetzesvorschlag, mit dem sogenannte „Konversionstherapien“ verboten werden sollen, in der ersten Oktoberwoche im Parlament debattiert werden.

Konversionstherapie

Der Parteivorsitzende der Regierungspartei „La République en marche“ und ehemalige französische Innenminister , Christophe Castaner, habe in einer von der internationalen Nachrichtenagentur AFP (Agence France Presse) verbreiteten Erklärung betont: „Dies ist eine erste Etappe, um das Ende [der ‚Konversionstherapien‘] zu ermöglichen, es ist aber auch die Gelegenheit, um die Sensibilisierungsarbeit zu diesem Thema fortzusetzen“.

Die Gesetzesvorlage sehe die Einführung einer „besonderen Straftat“ vor, so der Figaro, die mit zwei Jahren Haft und 30.000 Euro Strafzahlung, ja sogar mit drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro zu ahnden sei, wenn es sich um einen Minderjährigen handelte. DT/ks

  

Lesen Sie weitere Hintergründe in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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