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Die Widerspruchsregelung wäre Wasser auf die Mühlen der AfD

Morgen findet im Bundestag eine Anhörung zur Organspende statt. Viele Abgeordnete sind für eine Widerspruchslösung. Doch davon sollten sie schon aus eigenem Interesse die Finger lassen.
Bundestag befasst sich mit Widerspruchslösung bei Organspende
Foto: IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON (www.imago-images.de) | Man sollte die Hoffnung, dass die Einführung einer Widerspruchsregelung auch im nunmehr dritten Anlauf noch scheitert, nicht aufgeben.

Morgen Abend wird der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zur Neuordnung der Organspende abhalten. Auch wenn heute noch niemand Genaues über die Güte der Argumente zu sagen vermag, die dann vorgebracht werden, eines ist bereits jetzt sicher: Ganze 13 der 17 geladenen Sachverständigen werden mehr oder weniger lautstark für die Einführung einer Widerspruchsregelung trommeln. Nur vier werden eine Lanze für den Erhalt der Freiwilligkeit brechen. Das lässt sich bedauern, ändern lässt es sich nicht.

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Denn die Berufung der Sachverständigen bildet die Zustimmung ab, die die Abgeordneten den zur Wahl stehenden Regelungsmodellen derzeit entgegenbringen. Weil aber Mehrheiten noch kein Beleg für die Richtigkeit oder auch nur die Angemessenheit von Positionen sind, sollte man die Hoffnung, dass die Einführung einer Widerspruchsregelung auch im nunmehr dritten Anlauf noch scheitert, nicht aufgeben.

Ohne Zustimmung stellt jeder medizinische Eingriff eine strafbare Körperverletzung dar

Denn unabhängig davon, wie man zur Organspende und dem Konzept des Hirntods als Entnahmekriterium steht, kann man die Abgeordneten des Bundestages vor einer Einführung der Widerspruchsregelung nur nachdrücklich warnen. Mit ihr würden die Volksvertreter nicht nur ein weiteres Kapitel in dem immer umfänglicher werdenden Lexikon „Die Übergriffe des Staates auf seine Bürgerinnen und Bürger“ schreiben, sie würden auch Wasser auf die Mühlen der AfD kippen. Zu Letzterem später mehr.

Zunächst: Ohne umfassende Aufklärung und ausdrückliche Einwilligung des Patienten stellt jeder medizinische Eingriff eine strafbare Körperverletzung dar. Das gilt nicht nur für eine Hüft-OP, sondern auch für eine Blutentnahme und sogar einen Ultraschall. Dass künftig ausgerechnet die fremdnützige Entnahme lebenswichtiger Organe erlaubt sein soll, um sie andernorts wieder an die Arbeit zu schicken, sofern ihr nicht rechtzeitig widersprochen wurde, ist daher völlig absurd und läuft auf eine Vergesellschaftung der Körper Sterbender hinaus. Schlimmer noch: Es gibt keine einzige Studie, die belegen würde, dass die isolierte Einführung der Widerspruchsregelung die Zahl der Organspenden tatsächlich in die Höhe treiben würde.

Niemand stirbt an einem Mangel an transplantierbaren Organen

Damit nicht genug: Schweigen als Zustimmung zu werten, ist dem deutschen Recht genauso fremd wie ein „Recht“ auf ein fremdes Organ. Zur Ehrlichkeit gehört auch: Anders als oft behauptet, stirbt niemand an einem Mangel an transplantierbaren Organen, sondern aufgrund eines Grundleidens, das bestenfalls durch eine Organspende hätte kompensiert werden können.

Aber eine „Spende“ – von der katholischen Kirche im Falle der Organspende als großherziger Akt der Nächstenliebe herausgestellt – ist keine „Spende“ mehr, wenn sie lediglich deshalb erfolgt, weil ihr nicht widersprochen wurde. Um das einzusehen, muss niemand Philosoph oder auch nur ein „Schnellmerker“ sein. Es reicht, sich auszumalen, was in Deutschland los wäre, wenn die Kirche die Besucher ihrer Gottesdienste zur Entrichtung der Kollekte verpflichten würde, sofern sie ihren Widerspruch nicht unter Offenlegung ihrer Identität in einem Register schriftlich hinterlegt hätten.

Wasser auf die Mühlen der AfD

Dieselben Leute, die jetzt die Einführung einer Widerspruchsregelung fordern, würden – völlig zu Recht – auf die Barrikaden gehen und ein Feuerwerk der Kritik abbrennen, das die Kirchenaustrittszahlen – wiederum völlig zu Recht – in ungeahnte Dimensionen katapultieren würde. Und dabei ginge es bei all dem weder um das Heil der Seelen noch um Leben, sondern lediglich um schnöden Mammon.

Hinzu kommt: Die Einführung der Widerspruchsregelung kann nicht einmal im Interesse der allermeisten Parlamentarier sein. Während der Corona-Pandemie haben sie zu spüren bekommen, wie sensibel die Bürgerinnen und Bürger auf Übergriffe des Staates reagieren. Die einzige Partei, die von dem Corona-Management zweier Bundesregierungen profitieren konnte, war die AfD. Anzunehmen, dass dies bei der Einführung der Widerspruchsregelung nun anders sein könnte, wäre naiv. Mit anderen Worten: Der AfD kann überhaupt nichts Besseres passieren, als wenn nach der Zweiten und Dritten Lesung in Namentlicher Abstimmung möglichst viele Abgeordnete der von der AfD als „Altparteien“ geframten Parteien für die Einführung der Widerspruchsregelung stimmen.

85 Prozent der Deutschen sind bereit, ihre Organe zu spenden: Totaler Bullshit

Dass 85 Prozent der Deutschen bereit wären, ihre Organe zu spenden, ist eine Räuberpistole. Gefragt wurde: „Man kann ja Organ- und Gewebespenderin oder -spender werden, wenn man sich bereit erklärt, nach dem Tod seine Organe, z. B. für Nieren-, Leber- oder Herzverpflanzungen oder seine Gewebe zur Verfügung zu stellen. Was halten Sie generell von Organ- und Gewebespende? Stehen Sie dem eher positiv oder eher negativ gegenüber?“ Dies – und nichts anderes – wurde von 85 Prozent mit „eher positiv“ beantwortet.

Die Abgeordneten täten also gut daran, den Volkszorn zu fürchten. Denn der wäre ihnen so sicher wie das Amen in der Kirche. Es lässt sich auch so formulieren: Wer für die Widerspruchsregelung stimmt, sorgt dafür, dass Alice Weidels Prophezeiung sich bewahrheitet, als sie während der Haushaltsdebatte im September namentlich die Unionsabgeordneten aufforderte, sich noch einmal ihre Nachbarn rechts und links anzusehen, da nach der nächsten Bundestagswahl einer von beiden dem Parlament nicht mehr angehören werde.

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