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Bundestag muss Verbot von Kinderehen nachbessern

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Kinderehen gekippt. Die Regierung muss bis Juni 2024 dafür neue Regelungen schaffen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der Kinderehe gekippt und die Regierung zu einer Neufassung der Regelungen aufgefordert.
Foto: Uli Deck (dpa) | Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der Kinderehe gekippt und die Regierung zu einer Neufassung der Regelungen aufgefordert.

 Urteil in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat bei dem 2017 erlassenen Verbot von Kinderehen deutliche Mängel festgestellt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts am Mittwoch hervor. Darin fordert es die Regierung auf, das Gesetz bis Juni 2024 neu zu formulieren.

Laut der Mitteilung fehle es an Regelungen für die Durchsetzung des Verbots. Gerade Mädchen könnten, wenn die Ehe bei der Einreise nach Deutschland für ungültig erklärt werde, unter dem Wegfall von Unterhaltszahlungen oder Vermögensausgleich leiden.

Rechtliche Regelung der Folgen 

Der Erlanger Jurist Mathias Rohe bezeichnete das Gesetz gegenüber der KNA als „unverhältnismäßig“ und „schädlich“. Der Professor für internationales Privatrecht und islamisches Recht führte die Mängel darauf zurück, dass das Gesetz „in aufgeregten Wahlkampfzeiten“ formuliert worden sei. Nun solle die Regierung bei der Neufassung des Gesetzes die „Schutzinteressen der Betroffenen“ in den Mittelpunkt stellen.

Das Bundesverfassungsgericht plädiert deshalb für eine rechtliche Regelung der möglichen Folgen für die beteiligten Ehepartner. Außerdem solle es bei ungültig erklärten Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, möglich sein, die Ehe gültig weiterzuführen, sobald die Ehepartner volljährig sind. Eine Einzelfallprüfung fordert das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht.

Keine Einzelfallprüfung

Bereits 2018 hatte der Bundesgerichtshof den Fall eines syrischen Paares bearbeitet, das 2015 nach Deutschland gekommen war. Bei der Heirat im Ausland war das Mädchen erst 14 Jahre alt. Der Bundesgerichtshof hatte damals die Pauschalität des erlassenen Verbotes kritisiert und sich für eine Einzelfallprüfung ausgesprochen. DT/sdu/KNA

 

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