Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Kinderehe

Bundestag muss Verbot von Kinderehen nachbessern

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Kinderehen gekippt. Die Regierung muss bis Juni 2024 dafür neue Regelungen schaffen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der Kinderehe gekippt und die Regierung zu einer Neufassung der Regelungen aufgefordert.
Foto: Uli Deck (dpa) | Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der Kinderehe gekippt und die Regierung zu einer Neufassung der Regelungen aufgefordert.

 Urteil in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat bei dem 2017 erlassenen Verbot von Kinderehen deutliche Mängel festgestellt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts am Mittwoch hervor. Darin fordert es die Regierung auf, das Gesetz bis Juni 2024 neu zu formulieren.

Laut der Mitteilung fehle es an Regelungen für die Durchsetzung des Verbots. Gerade Mädchen könnten, wenn die Ehe bei der Einreise nach Deutschland für ungültig erklärt werde, unter dem Wegfall von Unterhaltszahlungen oder Vermögensausgleich leiden.

Rechtliche Regelung der Folgen 

Der Erlanger Jurist Mathias Rohe bezeichnete das Gesetz gegenüber der KNA als „unverhältnismäßig“ und „schädlich“. Der Professor für internationales Privatrecht und islamisches Recht führte die Mängel darauf zurück, dass das Gesetz „in aufgeregten Wahlkampfzeiten“ formuliert worden sei. Nun solle die Regierung bei der Neufassung des Gesetzes die „Schutzinteressen der Betroffenen“ in den Mittelpunkt stellen.

Das Bundesverfassungsgericht plädiert deshalb für eine rechtliche Regelung der möglichen Folgen für die beteiligten Ehepartner. Außerdem solle es bei ungültig erklärten Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, möglich sein, die Ehe gültig weiterzuführen, sobald die Ehepartner volljährig sind. Eine Einzelfallprüfung fordert das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht.

Keine Einzelfallprüfung

Bereits 2018 hatte der Bundesgerichtshof den Fall eines syrischen Paares bearbeitet, das 2015 nach Deutschland gekommen war. Bei der Heirat im Ausland war das Mädchen erst 14 Jahre alt. Der Bundesgerichtshof hatte damals die Pauschalität des erlassenen Verbotes kritisiert und sich für eine Einzelfallprüfung ausgesprochen. DT/sdu/KNA

 

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Deutscher Bundestag

Weitere Artikel

Sexualität funktioniert nicht „von selbst“: Enttäuschungen und Konflikte gehören dazu. Doch gerade diese Krisen bieten Partnern die Chance, sich gegenseitig besser zu verstehen.
19.09.2026, 17 Uhr
Helmut Prader
Ist die „Josephsehe“ besonders heilig? Die Annäherung an das Ideal der ehelichen Keuschheit muss durch die Einübung des ehelichen Einswerdens erfolgen, nicht ohne es.
19.07.2026, 11 Uhr
Ralph Heiligtag

Kirche

Franziskus hatte Argentinien gemieden, Leo trifft Milei: Der offizielle Plan für die Reise von Leo XIV. nach Uruguay, Argentinien und Peru liegt vor.
21.09.2026, 16 Uhr
Meldung
Der polnische Franziskaner-Minorit Piotr Maria Januszewsk bereitet sich auf den Einsatz in der Seelsorge vor: Warum sich er sich für ein Leben in Deutschland entschieden hat.
21.09.2026, 13 Uhr
Susanne Hartfiel