Der Deutsche Bundestag ist offenbar entschlossen, die ethisch heftig umstrittene Neuregelung von Abtreibungen sowie die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende ohne vorherige ausführliche gesellschaftliche Debatte noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen.
An diesem Donnerstag (5.12.) werden die Abgeordneten ab 16.25 Uhr zunächst in Erster Lesung den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) debattieren. Am Dienstagabend sah die Tagesordnung für die Aussprache 80 Minuten vor. Mitdebattiert werden soll dabei auch der Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ (Bundestagsdrucksache 20/13776).
Neuer Anlauf bei der Organspende
Danach geht es gleich weiter. Ab 17.45 Uhr werden die Abgeordneten im Anschluss, ebenfalls 80 Minuten lang, in Erster Lesung den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung“ (Bundestagsdrucksache 20/13804) debattieren. Beide Debatten werden live im Parlamentsfernsehen übertragen.
Um beide Gesetzesvorhaben ordnungsgemäß zum Abschluss zu bringen, müssen die Gesetzesvorlagen in den bis zu den Neuwahlen am 23. Februar verbleibenden fünf Sitzungswochen anschließend von den zuständigen Fachausschüssen beraten werden, Sachverständige in einer Öffentlichen Anhörung gehört und die Vorlagen erneut in Zweiter und Dritter Lesung im Parlament beraten werden.
In beiden Fällen handelt es sich um fraktionsübergreifende Gruppenanträge. Im Falle einer finalen Abstimmung, würde der im Parlament sonst übliche Fraktionszwang jeweils aufgehoben. DT/reh
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