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Anglikanische Kirche in Irland gegen Abtreibungslegalisierung

Vor dem für Mai geplanten Abtreibungsreferendum in Irland hat sich die anglikanische Kirche gegen eine rechtliche Freigabe von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Zugleich befürwortet sie eine Verfassungsänderung.
Abtreibungsdebatte
Foto: Uli Deck (dpa) | Die anglikanische Kirche in Irland ist gegen eine Abtreibungslegalisierung. Foto: Uli Deck +++(c) dpa - Bildfunk+++

Die anglikanische Kirche spricht sich gegen eine rechtliche Freigabe von Schwangerschaftsabbrüchen aus und zugleich für eine Änderung des entsprechenden Verfassungszusatzes, um die Rechte von Frauen und ungeborenen Kindern "klar zu definieren", heißt es in einer Mitteilung der anglikanischen Erzbischöfe von Armagh und Dublin, Richard Clarke und Michael Jackson, aus der irische Medien (Dienstag) zitieren.

"Wir erkennen das Dilemma, mit dem sowohl der Gesetzgeber als auch die Ärzte und Pflegekräfte bei uneingeschränktem Zugang zu Abtreibung während der ersten Schwangerschaftsmonate konfrontiert sind", so die Erzbischöfe. Uneingeschränkte Abtreibung in den ersten zwölf Wochen oder gar in jeder Phase der Schwangerschaft seien aber ethisch für die anglikanische Kirche nicht zu akzeptieren.

Irland hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze der Welt. Ein Schwangerschaftsabbruch ist bislang auch nach einer Vergewaltigung, Inzest oder einer schweren Missbildung des Fötus nicht erlaubt und kann mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden. Erlaubt sind Abtreibungen nur, wenn das Leben der Mutter bedroht ist.

Ende Mai soll per Referendum über eine die Streichung des Verfassungszusatzes abgestimmt werden, der das Lebensrecht des ungeborenen Kindes mit dem der Mutter gleichstellt. Zudem soll ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, der eine Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche vorsieht.

Die anglikanischen Erzbischöfe plädieren in ihrer Stellungnahme dafür, das geltende Recht modifiziert beizubehalten. Die Bedürfnisse von Frauen müssten aber stärker berücksichtigt werden. So könne im Fall einer Schwangerschaft nach einer Sexualstraftat oder bei einer tödlichen Missbildung des Fötus eine Abtreibung als gerechtfertigt angesehen werden.

"Wir erkennen an, dass in dieser Debatte die Stimme der Frauen zu oft nicht gehört wurde", betonen die Bischöfe. Die Kirche werde sich weiter bemühen, eine Seelsorge anzubieten, die das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden von Frauen und Familien in schwierigen Lebenslagen sicherstelle. Darüber hinaus müssten Beratungs- und Unterstützungsdienste für Frauen ausgebaut werden. Dazu brauche es erhebliche Investitionen in medizinische und psychosoziale Dienste.

KNA / jbj

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Anglikanische Kirche Erzbischöfe Fetus Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch Vergewaltigung

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