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ALfA-Vorsitzende Linder: Schleichende Entmenschlichung geht weiter

Abtreibungseinrichtungen werden auch mit dem Kompromiss zum Paragraf 219a ungehemmt ihre gewinnbringende Werbebotschaft verbreiten können, mit der sie bisher bereits illegal gearbeitet hätten, meint Alexandra Linder.
Linder kritisiert Kompromiss zum Paragraf 219a
Foto: Paul Zinken (dpa) | Alexandra Linder bemängelt weiter, dass man nun viele Frauen im Schwangerschaftskonflikt wohl nicht mehr erreichen, ihnen keine Hilfe anbieten oder Alternativen aufzeigen können werde.

Die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für alle“ (ALfA), Alexandra Linder, lehnt den Kompromiss der Großen Koalition zum Werbeverbot für Abtreibungen ab. Abtreibungseinrichtungen würden künftig ungeprüft und ungehemmt ihre gewinnbringende Werbebotschaft verbreiten können, mit der sie bisher bereits illegal gearbeitet hätten. Das erklärte Linder in einer Stellungnahme, die auf der Homepage des Bundesverbandes Lebensrecht veröffentlicht wurde.

Begriffe wie "Fruchtblase" vertuschen, dass es sich um einen Menschen handelt

„Die häufig verwendeten Begriffe ,Schwangerschaftsgewebe' und ,Fruchtblase' vertuschen, dass es sich um einen Menschen handelt, der ,entfernt' wird“, so die Lebensrechtlerin. Wer dies als objektive Informationen verkaufe, um damit Geld zu verdienen, nehme die Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht ernst und helfe ihnen in keiner Weise.

Zuvor hatten sich die an den Verhandlungen beteiligten Ministerien nach monatelangem Streit auf einen Referentenentwurf geeinigt. Dieser sieht vor, den Paragraf 219a StGB zu reformieren, der bisher das Werbeverbot für Abtreibungen regelt. Das grundsätzliche Verbot, für Abtreibungen zu werben, soll zwar beibehalten werden, „um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen“, wie es heißt.

Viele Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird man wohl nicht mehr erreichen

Ergänzt werden soll Paragraf 219a jedoch beispielsweise um die Möglichkeit für Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Zudem soll die Bundesärztekammer eine Liste führen, die alle Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen nennt, die Abtreibungen vornehmen.

Alexandra Linder bemängelt weiter, dass man nun viele Frauen im Schwangerschaftskonflikt wohl nicht mehr erreichen, ihnen keine Hilfe anbieten oder Alternativen aufzeigen können werde. Zwar sei der jetzige Entwurf im Vergleich zur beabsichtigten Abschaffung des Paragrafen 219a nicht die schlimmste Variante. „Dennoch geht die schleichende Entmenschlichung der Kinder und Normalisierung der Abtreibung als Dienstleistung damit weiter.“

Betroffene Frauen verdienen Respekt, brauchen Beratung und Hilfe

„Ein Rechtsstaat muss sich genau überlegen, ob er Menschen vor der Geburt aus dem Menschsein herausdefinieren will“, so Linder. „Frauen im Schwangerschaftskonflikt verdienen Respekt, brauchen Beratung und Hilfe.“ Je selbstverständlicher ihnen eine Abtreibung angeboten werde, desto geringer sei die Hilfsbereitschaft der Gesellschaft, eine echte Lösung zu finden, „bei der die Frauen nicht leiden und ihre Kinder nicht sterben müssen“.

DT/mlu

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