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ALfA-Bundesvorsitzende übt harsche Kritik an Bundesministerin Paus

Lebensrechtlerin Kaminski sieht Deutschland auf dem Weg zum Unrechtsstaat: Der Staat sei nicht frei, Ausnahmen vom Tötungsverbot zu machen und das Gewaltmonopol zu privatisieren.
Protest gegen Paragraph 218: Lebensrechtlerin Kaminski sieht Deutschland auf dem Weg zum Unrechtsstaat
Foto: Christian-Ditsch.de via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | „Ein Staat, der Ärzten die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder im Mutterleib auf Verlangen ihrer Erzeuger erlaubt, hört auf, ein Rechtsstaat zu sein", so Cornelia Kaminski.

Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e.V. hat harsche Kritik an der Forderung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) geäußert, das Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen (§ 218) aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Forderungen der Bundesfamilienministerin würden durch „Wiederholung nicht richtiger“, erklärte deren Bundesvorsitzende, Cornelia Kaminski, in einer heute in Augsburg veröffentlichten Stellungnahme. „Ein Staat, der Ärzten die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder im Mutterleib auf Verlangen ihrer Erzeuger erlaubt, hört auf, ein Rechtsstaat zu sein.“ Das Recht eines wehrlosen und unschuldigen Menschen von anderen nicht getötet zu werden, gelte „entweder immer und für alle oder es gilt gar nicht und für niemanden“. Zudem verpflichte „das Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland zur Wahrung der Menschenrechte und ganz besonders des Rechts auf Leben, dessen Sicherstellung die Voraussetzung für die Wahrnehmung aller übrigen Rechte ist“, so Kaminski weiter.

Lisa Paus: Frauen, die abtreiben, „dürfen nicht länger stigmatisiert werden“

Tags zuvor hatte Paus den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt, bei dem Vorhaben gehe es um fundamentale und existenzielle Fragen. „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können? Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“ Das Strafgesetzbuch sei „nicht der richtige Ort, das zu regeln“. „Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden“, so Paus weiter.

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In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die unter anderem prüfen soll, ob die rechtliche Regelung vorgeburtlicher Kindstötungen auch außerhalb des Strafgesetzbuches erfolgen könne. Wie die „Berliner Zeitung“ unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerin schreibt, sei allerdings weiterhin unklar, wann die Kommission ihre Arbeit aufnehmen werde. Demnach sei die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Kommission noch nicht abgeschlossen.

Kaminski: Menschenrechte werden „nicht verliehen, sondern lediglich anerkannt“

Kaminski erinnerte in ihrer Stellungnahme daran, dass „Menschenrechte nicht verliehen, sondern lediglich anerkannt“ würde. Daher stehe es „dem Staat auch nicht frei, Ausnahmen vom Tötungsverbot zu machen und das Gewaltmonopol zu privatisieren. Auch nicht gegenüber Eltern, die ein von ihnen gezeugtes Kind als „unerwünscht“ deklarierten. Zwar könne es Fälle geben, in denen es „im Interesse aller Betroffener“ sei, „dass die Eltern weder mit der Sorge für das Kind betraut werden, noch für seinen Unterhalt aufkommen müssen.“ Dann sei „der Sozialstaat gefragt. Aber ein Rechtsstaat kann unmöglich die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen dulden und schon gar nicht als ,Recht‘ etikettieren“ erklärte Kaminski.

Gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe hatte Paus zudem erklärt, die Koalition arbeite „mit Hochdruck“ daran, Demonstrationen vor Beratungsstellen zu verbieten. „Ich würde das gern 2023 mit einer Erweiterung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regeln, um einen ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen ausdrücklich gesetzlich vorzuschreiben“, so die Ministerin. Angedacht sei die Schaffung eines neuen Ordnungswidrigkeitentatbestandes. Ihr Ministerium führe dazu derzeit Gespräche mit dem Innen- und Justizministerium.

ALfA-Chefin: Regierung erhebt „statt Recht Ideologie zum Maßstab“

In ihrer Stellungnahme nannte Kaminski die diesbezüglichen Pläne der Bundesfamilienministerin „befremdlich“. „Während etwa die Proteste der ,Letzten Generation‘, die mit ihren Aktionen teilweise eine erhebliche Gefahr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung darstellen, staatlicherseits nicht nur geduldet sondern teils sogar öffentlich begrüßt werden, soll das Recht von Lebensrechtlern auf freie Meinungsäußerungen, von denen überhaupt keine derartigen Gefahren ausgehen, beschnitten werden. Dass hier mit „zweierlei Maß gemessen“ und „statt Recht Ideologie zum Maßstab erhoben“ werde, sei „offenkundig“, erklärte Kaminski.  DT/reh

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