Ein neuer Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Intensivpflege sorgt weiter für eine kritische Debatte. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ will Spahn eigentlich Geschäfte auf Kosten schwerkranker Beatmungspatienten in der außerklinischen Intensivpflege unterbinden. Auf der Online-Plattform „change.org“ haben jedoch bereit mehr als 113.000 Menschen eine Petition gegen das geplante Gesetz unterschrieben. Heute findet eine Anhörung im Ministerium statt.
Häusliche Intensivpflege nur in Ausnahmefällen
„Lasst Pflegebedürftigen ihr Zuhause! Stoppt das Intensivpflegestärkungsgesetz“ lautet der Titel der Petition. Die Kritik am Vorhaben des CDU-Politikers entzündet sich daran, dass außerklinische Intensivpflege künftig in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten stattfinden soll, die „strengen Qualitätsanforderungen“ unterliegen. Außerklinische Intensivpflege im Haus des Patienten soll nur die Ausnahme darstellen.
„Die Bundesregierung plant, Menschen, die mit Beatmung in ihrer eigenen Wohnung leben, grundsätzlich in Heime zu verlegen“, kritisieren die Initiatoren der Petition, der Verein „ALS-mobil“. Mit Spahns Gesetzentwurf würde die häusliche Pflege beschnitten werden. Viele behinderte Menschen würden jedoch gegen ihren Willen in vollstationäre Heime oder spezielle Beatmungs-Einheiten verbracht, so der Einwand der Kritiker.
Stiftung Patientenschutz und Betriebskrankenkassen teilen Kritik
Zudem sei zu befürchten, dass viele Betroffene zukünftig so lange wie möglich eine Beatmung hinausschieben würden, „aus Angst, ihr ambulantes, selbstständiges Leben aufgeben zu müssen“. Für einige Krankheitsbilder könne dies verheerend sein.
Kritik übte auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz: „Ohne Zweifel braucht es eine hohe Qualität in der ambulanten Intensivpflege“, so Vorstand Eugen Brysch. Die Politik greife jedoch zu stark in die Freiheitsrechte von schwerstkranken Menschen ein. Ähnlich äußerten sich die Betriebskrankenkassen. „Es ist ein offenes Geheimnis, dass von den schätzungsweise 15.000 bis 30.000 Beatmungspatienten, die zu Hause oder in Beatmungs-WGs versorgt werden, etwa 60 bis 70 Prozent von der künstlichen Beatmung entwöhnt werden könnten“, erklärten Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. Das Recht auf Selbstbestimmung bei der Wahl des Versorgungsortes dürfe jedoch nicht eingeschränkt werden. „Hier muss der Gesetzestext noch einmal präzisiert werden.“
DT/mlu
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