Alexander Korte hat es gewagt, das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung zu kritisieren. Dafür gilt er nun als rechts. So rechts, dass eine Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus vor einer Veranstaltung mit dem bekannten Kinder- und Jugendpsychiater warnt. Doppelt schwer wiegt offenbar, dass auch die „Tagespost“ die Veranstaltung bewirbt. Schließlich sei davon auszugehen, dass sie in rechtsextremen Kreisen gelesen werde. Während Deutschland seit Daniel Günthers Auftritt bei Markus Lanz über staatliche Zensur diskutiert, ist klar: Eine Zensur light gibt es bereits. Wer auch nur im Verdacht steht, möglicherweise Applaus von rechts zu bekommen, muss damit rechnen, gemeldet und gezielt gecancelt zu werden.
Die hier beschriebene Episode ist ein Lehrbeispiel dafür, wie staatlich finanzierte Meldestellen auf bloßen Verdacht hin Personen und Organisationen in den Kontext von Rechtsextremismus rücken und damit jenseits von Gesetzen und Gerichten entscheiden, was in diesem Land als rechtsextrem zu gelten hat. Der Arm dieses Meldesystems reicht in die gesellschaftlichen Strukturen hinein, in diesem Fall in die Lehrerausbildung.
Ein Facharzt gerät ins Visier
Am 22. November fand die Jahrestagung des Vereins „Knotenpunkt. Begegnung verbindet e.V.“ bei München statt. Knotenpunkt ist ein Kulturverein, der die Vermittlung des christlichen Menschenbildes in Kultur und Wissenschaft fördert. In der Tagung ging es um frühkindliche Förderung sowie die Entwicklung der Geschlechtsidentität bei Minderjährigen. Als Redner mit von der Partie: der Münchner Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte, ein Kritiker des sogenannten affirmativen Ansatzes bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie.
Seit Jahren warnt der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie vor einem Trans-Hype, der gerade junge Mädchen vermehrt ergreift. Nach einem Gastbeitrag Kortes gemeinsam mit anderen Wissenschaftlern in der „Welt“ nannte der damalige Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, Korte „transfeindlich“ und warf ihm Unwissenschaftlichkeit und Fake News vor. Dabei schwenken mittlerweile immer mehr westliche Staaten in ihrer Gesundheitspolitik auf die Linie ein, die auch Korte vertritt.
Welche „rechten Kreise“ werben da?
Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) hatte die „Knotenpunkt“-Tagung ursprünglich in ihrem Fortbildungsportal als Lehrgang aufgenommen. Doch kurz vor der Veranstaltung erhielt die Leiterin des Vereins, Maria Groos, eine Mail der Akademie, die ihr mitteilte: „[W]ir wurden von der Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus kontaktiert und darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung […] in rechten Kreisen beworben wird. Das liegt wohl an der Mitwirkung von Dr. Korte. Wir werden zukünftig daher Veranstaltungen, in denen dieser Name steht, nicht mehr freischalten.“
Groos wandte sich zwei Tage nach der Veranstaltung an die betreffende „Beratungsstelle“, nämlich die „Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus“ (LKS), mit der Bitte um Auskunft, wer mit „rechten Kreisen“ gemeint sei, wie, wann und wo von diesen „rechten Kreisen“ für die Veranstaltung geworben wurde und wie dabei der Bezug zu Alexander Korte zu erkennen sei.
Applaus, der von den Falschen kommen könnte
Eine Woche später erfolgte eine schriftliche Antwort durch die Leiterin der LKS, Nicola Hieke, in der es hieß: „Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus bekam am 17.11. einen Hinweis, dass die Veranstaltung in rechten Kreisen beworben wird. Dieser bezog sich auf den Artikel in der Tagespost, der auch auf Ihrer Webseite verlinkt ist.“ Die „Tagespost“ sei immer wieder mit Akteuren und Inhalten der neuen Rechten in Verbindung gebracht worden. „Das bedeutet nicht, dass die Tagespost als rechtsextrem gilt, jedoch ist es realistisch davon auszugehen, dass sie in diesen Kreisen durchaus gelesen wird.“ Und: „Ähnliches gilt für Dr. Alexander Korte, der mit Aussagen und Stellungnahmen (u. a. zum Selbstbestimmungsgesetz) – die öffentlich teils als transfeindlich bewertet wurden – auch in extrem rechten Kreisen eine gewisse Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, obwohl er sich von diesen distanziert.“ Hieke begründet die Weitergabe des Hinweises an das Lehrerfortbildungsportal damit, dass die Veranstaltung auch Klientel aus rechtsextremen Kreisen anziehen und so „öffentlich schnell zu großer Aufregung führen“ könne.
Was ist da passiert? Die LKS wird vom Bayerischen Familien- und Sozialministerium sowie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ auch vom Bundesfamilienministerium gefördert. Gegenüber dieser Zeitung nennt das Bayerische Familien- und Sozialministerium die LKS eine „wichtige Schnittstelle zwischen der Arbeit der staatlichen und der zivilgesellschaftlichen Akteure in der Rechtsextremismusprävention“. Die LKS ist damit ihrerseits ein Knotenpunkt, und zwar in einem ganzen Netzwerk staatlich subventionierter, zivilgesellschaftlicher Organisationen, die Menschenfeindlichkeit und „Hass und Hetze“ den Kampf angesagt haben. Wie der aktuelle Vorgang zeigt, wird dabei weder zwischen rechts und rechtsextrem unterschieden, noch zwischen strafbaren Inhalten auf der einen und legalen Positionierungen auf der anderen Seite.
Das Vorgehen der Meldestelle wirft Fragen auf
Das Vorgehen der Meldestelle wirft zahlreiche Fragen auf. Wie genau wurde der ursprüngliche Hinweis geprüft? Fand eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Thesen Kortes und den angeblich „neurechten“ Inhalten und Verbindungen der „Tagespost“ statt? Nicola Hieke stand für die Beantwortung der Fragen nicht zur Verfügung. Die LKS-Presseabteilung erklärte lediglich: „Die Mitarbeitenden unterziehen diese Hinweise stets einer Prüfung und verifizieren sie. Im vorliegenden Fall ergab diese Prüfung, dass eine Instrumentalisierung der Veranstaltung durch rechtsextreme Besucher:innen nicht ausgeschlossen werden kann“, weshalb der Hinweis an das Lehrerfortbildungsportal erging, um „im Hinblick auf mögliche Auswirkungen zu sensibilisieren“. Die LKS betont gleichzeitig, dass „die Referierenden, die Veranstaltenden und sonstige Beteiligte durch die LKS zu keinem Zeitpunkt als rechtsextrem bezeichnet wurden“. Das Bayerische Familien- und Sozialministerium stellt sich seinerseits schützend vor die LKS. „Es ging nicht um eine Bewertung des Veranstalters, des Dozenten oder der Veranstaltung an sich durch die LKS“, heißt es dort auf Anfrage dieser Zeitung.
Welche Definition von Rechtsextremismus?
Nur: Wenn weder Veranstalter noch Referenten noch sonstige Beteiligte rechtsextrem sind, woraus schloss die LKS dann, dass Rechtsextreme dort auftauchen könnten? Dazu würde eine Definition von Rechtsextremismus helfen. Ihre eigene will die LKS der „Tagespost“ gegenüber nicht offenlegen, denn sie sei „in diesem Zusammenhang nebensächlich“. Das Familien- und Sozialministerium antwortet seinerseits, es definiere „Rechtsextremismus als eine Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen. Rechtsextremismus basiert auf der Annahme, dass die Zugehörigkeit zu einer ‚Ethnie‘, ‚Nation‘ oder ‚Rasse‘ den Wert eines Menschen und seine Rechte bestimmt.“
Warum dann ausgerechnet ein Veranstalter und eine Zeitung, die alle Menschen als von Gott gleichwertig erschaffene und geliebte Geschöpfe betrachten, oder ein Mediziner, dessen fachwissenschaftliche Tätigkeit weder mit „Ethnie“ noch mit „Nation“ oder „Rasse“ das Geringste zu tun hat, Rechtsextreme anziehen sollten, das erschließt sich aus der Argumentation von LKS und Staatsministerium beim besten Willen nicht.
Ging es wirklich um den Schutz der Veranstaltung?
Die Hinweise der LKS hätten „dem Schutz der Veranstaltung gedient“, argumentiert das Familien- und Sozialministerium. Das erklärte auch Nicola Hieke in der bereits zitierten E-Mail gegenüber der Veranstalterin. Eine direkte Information an die Veranstalter sei jedoch nicht erfolgt, denn: „In Bayern finden jedoch wöchentlich sehr viele Veranstaltungen statt, die ggf. auch rechtsextremes Klientel anziehen können. Es wäre nicht möglich und ist auch nicht unsere Aufgabe, einzelne Veranstaltende darauf hinzuweisen.“ In Fällen mit Bedrohungs- und Gefahrenlage arbeite die LKS mit dem Verfassungsschutz zusammen; dies habe aber im Rahmen der Knotenpunkt-Veranstaltung nicht zugetroffen. Nun kann aber nur eins von beidem stimmen: Wenn die Veranstaltung Schutz benötigte, muss eine irgendwie gelagerte Gefahr vorhanden gewesen sein. In diesem Fall wäre dringend ein Hinweis an die Veranstalter nötig gewesen. Oder aber es gab keine Bedrohungslage – dann war aber auch der Hinweis an das Lehrerfortbildungsportal überflüssig.
Die Frage der „Tagespost“, ob die LKS denn auf Präzedenzfälle verweisen kann, bei denen bei ähnlich gearteten Fachveranstaltungen „rechtsextreme Kreise“ angerückt sind, wollte die LKS nicht kommentieren. Schaut man sich die Realität an – Boykotte von Veranstaltungen, Demonstrationen, Vandalismus –, hätte doch mit viel größerer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden müssen, dass die Veranstaltung linke und potenziell gewalttätige Gegendemonstranten anzog. Doch tatsächlich war beides nicht der Fall: „Die Tagung hat völlig unbehelligt von irgendwelchen Störungen seitens Dritter stattgefunden“, erklärt Groos gegenüber dieser Zeitung.
Mechanismus der Hinweisgebung funktioniert
Jedenfalls funktioniert der Mechanismus im „Netzwerk staatlicher Kooperationspartner“ seinerseits reibungslos: Die ALP reagierte umgehend auf die Warnung seitens der LKS, ohne sie selbst infrage zu stellen. Warum diese unbedingte Folgeleistung? Von der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen war keine Stellungnahme zu erhalten. Dafür erklärte das für die Lehrerausbildung zuständige Bayerische Kultusministerium, auf Hinweis durch die LKS sei die Veranstaltung lediglich „vorübergehend“ im Lehrerfortbildungsportal nicht mehr angezeigt worden.
Mittlerweile habe eine Prüfung ergeben, „dass es keine belegbaren Hinweise auf wissenschaftlich problematische Aussagen des Referenten Herrn Prof. Korte gibt. Aus diesem Grund werden Veranstaltungen, bei denen Herr Prof. Korte Referent ist, auch weiterhin freigeschaltet.“ Also ging es offenbar eben nicht nur um ein mögliches rechtsextremes Publikum, sondern doch auch um die Personalie Korte und seine Inhalte – jedenfalls für das Kultusministerium. Immerhin „sprach“ die interne Prüfung Alexander Korte von diesem Verdacht „frei“.
Staatsministerium „spricht“ Alexander Korte „frei“
Sogar noch mehr: Maria Groos, die Beschwerde beim Bayerischen Innenminister Herrmann und der Bayerischen Familienministerin Scharf über den Vorgang eingelegt hatte, erhielt mittlerweile Post aus dem Familien- und Sozialministerium. Dort ist von einem „Fehlverständnis“ in der Kommunikation zwischen der ALP und der LKS die Rede. Das nicht namentlich gezeichnete Schreiben enthält gar das Eingeständnis und die implizite Kritik, „dass durch die Vorgehensweise der LKS der falsche Eindruck entstanden sein könnte, dass Veranstalter und/oder Referent aufgrund ihrer Ausrichtung in den Blick genommen waren. Das ist nicht der Fall.“
Man kann den Vorgang also auch positiv sehen: Die zuständigen Ministerien sind der Beschwerde der Veranstalter nachgegangen. Veranstaltungen mit Alexander Korte sind nicht von der Liste der Fortbildungen in der bayerischen Lehrerausbildung gestrichen und Knotenpunkt e.V. und Alexander Korte können in Zukunft auf ein offizielles Schreiben des Ministeriums verweisen, das ihnen schwarz auf weiß inhaltliche Unbedenklichkeit bescheinigt. „Dass unser Protest Erfolg gehabt hat, zeigt mir: Es lohnt sich, nicht einfach stillzuhalten“, zeigt Groos sich zufrieden.
Viele Fragen an die Politik bleiben offen
Trotzdem bleiben Fragen offen. Mit welchem Regierungsauftrag gängeln die Meldestellen Personen und Organisationen, deren Inhalte von der im Grundgesetz festgehaltenen freien Meinungsäußerung gedeckt sind? Wie wird ihr Agieren parlamentarisch kontrolliert? Wie viele solcher Hinweise gibt die LKS aus, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erlangen und sich – wie in diesem Fall – erfolgreich wehren können? Ist es politisch gerechtfertigt, auf bloßen Verdacht hin eine mögliche Rufschädigung Betroffener in Kauf zu nehmen? Das Familien- und Sozialministerium sieht Letzteres nicht gegeben, da es sich um einen rein internen Hinweis handelte. Ob es nicht potenziell rufschädigend ist, wenn darauf hingewirkt wird, dass ein bestimmter Referent nicht mehr im Rahmen der Lehrerweiterbildung auftritt, darf der geschätzte Leser selbst bewerten.
Wie die Reaktion der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen zeigt, ist die Bereitschaft zur Selbstzensur ohnehin bereits hoch. Laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts glaubt mittlerweile fast die Hälfte der Deutschen, man müsse vorsichtig damit sein, die eigene politische Meinung zu äußern. Es liegt nahe, dass staatlich alimentierte Organisationen, die Kritik am Selbstbestimmungsgesetz und eine biologische Auffassung von Mann und Frau in den Kontext des Rechtsextremismus setzen, genau dazu beitragen.
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