Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Umbuchung von Corona-Fonds

Christliche Gewerkschaften begrüßen Karlsruher Entscheidung

Die Umbuchung nicht benötigter Corona-Kredite ist verfassungswidrig. Christliche Gewerkschaften fordern, nun die Länder in den Blick zu nehmen.
Urteil zum Nachtragshaushalt
Foto: IMAGO/Christoph Hardt (www.imago-images.de) | Die Umbuchung von 60 Milliarden Euro aus nicht benötigten Krediten zur Corona-Folgen-Bekämpfung in das „Sondervermögen“ des Klima- und Transformationsfonds sei ein Taschenspielertrick gewesen, so der Christliche ...

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushaltes der Ampel-Koalition. Die Umbuchung von 60 Milliarden Euro aus nicht benötigten Krediten zur Corona-Folgen-Bekämpfung in das „Sondervermögen“ des Klima- und Transformationsfonds sei ein Taschenspielertrick gewesen, mit ihm habe sich die Bundesregierung eine „schwarze Kasse“ zur Finanzierung von Vorhaben geschaffen, für die im regulären Haushalt kein Geld gewesen sei. Die Bundesregierung habe haushaltsrechtlich unzulässig und politisch verantwortungslos gehandelt, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des CGB. 

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Es müsse nun in den Blick genommen werden, dass das Problem Sondervermögen nicht nur den Bund, sondern auch die Länder betreffe. Auch die Länder hätten entdeckt, wie in Krisenzeiten mit Sondervermögen Investitionen getätigt werden können, die mittels regulärem Haushalt nicht finanzierbar wären. So habe der Saarländische Landtag am 7.12.2022 einen kreditfinanzierten „Transformationsfonds“ als Drei-Milliarden-Euro-Sondervermögen beschlossen, aus dem unter anderem 100 Millionen für die Schulsanierung eingeplant sind.

Bremen mit höchster Pro-Kopf-Verschuldung

Ein weiteres Beispiel sei der Stadtstaat Bremen: Das Bundesland, das die höchste Pro-Kopf-Verschuldung verzeichne und vom Bund seit 2020 jährlich mit einer Sanierungsbeihilfe von 400 Millionen Euro unterstützt werde, nutze ebenfalls die Ausnahmemöglichkeit von der Schuldenbremse. Im Rahmen eines kreditfinanzierten Nachtragshaushaltes für die Jahre bis 2027 habe man sich dort ein Polster von drei Milliarden Euro für Maßnahmen zur Bekämpfung der Klima- und Energiekrise sowie der Folgen des Ukrainekrieges zu verschaffen. Das Geld solle dabei unter anderem für den Ausbau der Fernwärmeversorgung, die energetische Gebäudesanierung und den ÖPNV-Ausbau genutzt werden. Dabei steht für die die Mehrheit der Mittel kein konkreter Verwendungszweck fest. Die Bremer CDU-Bürgerschaftsfraktion hat daher eine Normenkontrollklage gegen den Nachtragshaushalt beschlossen.

Der CGB ist nun zuversichtlich, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch diese Normenkontrollklage erfolgreich sein wird. „Es ist traurig, dass es der Rechtsprechung bedarf, um der ungezügelten Ausgabenwut der Regierenden Zügel anzulegen und zu verhindern, dass diejenigen die Oberhand gewinnen, die die Zahl der Sondervermögen weiter vergrößern wollen“, so der Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph.  DT/sesa

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