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Vom „ius gentium“ zum „ius inter gentes“

Wie die Proto-Globalisierung im 16. Jahrhundert neue Perspektiven auf die rechtliche Regelung internationaler Beziehungen hervorbringt.
Das Denkmal Christoph Columbus in Santa Margherita Ligure.
Foto: IMAGO/Augst / Eibner-Pressefoto (www.imago-images.de) | Das Denkmal Christoph Columbus in Santa Margherita Ligure.

Als im Zuge der Entdeckung Amerikas die Frage aufkam, wie sich Spanien und andere europäische Mächte mit den Völkern der Neuen Welt rechtlich auseinanderzusetzen haben, entsteht eine Debatte, die ganz wesentlich von Theologen und Philosophen aus den Reihen der Dominikaner geprägt wird. Dabei leisten die Barockscholastiker aus dem Predigerorden, allen voran Francisco de Vitoria und Bartolomé de Las Casas, etwas, das bis heute fortwirkt und eine große Relevanz besitzt: die Transformation des „ius gentium“ zum „ius inter gentes“.

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Meilenstein in der Entwicklung internationalen Rechts

In seinem Beitrag für das Ressort „Glaube & Wissen“ zeichnet der Philosoph und Tagespost-Autor, Josef Bordat, wesentliche Stationen dieser Entwicklung, die als Meilenstein in der Entwicklung des internationalen Rechts betrachtet werden darf und die bis heute nachwirkt, mit feinen Strichen nach und aus. Dabei zeigt der Autor unter anderem, wie und warum sich die Überlegungen de Vitorias und de Las Casas gegen konkurrierende Entwürfe durchzusetzen vermochten. DT/reh

 

Die ganze Analyse von Josef Bordat finden Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“.

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Vorabmeldung Internationalität und Globalität Josef Bordat

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