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Münchner Schulen sollen Vorgaben der Trans-Lobby umsetzen

Ein nun publik gewordener Leitfaden empfiehlt Lehrern, die Lebensrealitäten und die Geschichte von „trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen“ im Schulalltag zu berücksichtigen.
Transgender-Leitfaden geleakt
Foto: UnImages (www.imago-images.de) | Das Aktionsbündnis „Demo für alle“ hat das im Wortlaut bislang unbekannte Papier mit dem Titel „Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Schüler*innen an den Münchner Schulen“ nun veröffentlicht. 

Bereits im August berichtete die Tageszeitung „Welt“ über einen Transgender-Leitfaden des Referats für Bildung und Sport der Stadt München, der Anweisungen für Lehrer an Münchner Schulen enthält, wie diese de facto die Vorgaben der Trans-Lobby an Münchner Schulen umsetzen sollen. Das Aktionsbündnis „Demo für alle“ hat das im Wortlaut bislang unbekannte Papier mit dem Titel „Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Schüler*innen an den Münchner Schulen“ nun veröffentlicht. 

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Der 13-seitige Leitfaden, den die Verfasser als Handreichung „zum Abbau und zur Prävention von Diskriminierung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ verstehen, legt Lehrern und schulischen Beauftragten im Kern nahe, die „Lebensrealitäten und die Geschichte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen“ im Schul- und Unterrichtsalltag zu berücksichtigen, etwa in Form der verwendeten Unterrichtsmaterialen. Die eigenen „Erfahrungen und Haltungen bezüglich des Geschlechts und der geschlechtlichen Vielfalt“ solle man reflektieren.

Toiletten, Anrede, Formulare: Welche Bereiche betroffen sind

Im Detail sieht der Leitfaden, der vom Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München in Kooperation mit der Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* und der Gleichstellungsstelle für Frauen sowie der Fachstelle für Demokratie herausgegeben wurde, mehrere Empfehlungen auf unterschiedlichen Gebieten vor: So sollen Lehrer die von den Schülern selbst gewählten Anreden und Pronomen respektieren und im Schulalltag verwenden. Im deutschsprachigen Raum gebe es viele unterschiedliche nicht-binäre Pronomen, deren Verwendung „evtl. etwas Übung“ erfordere. „Es kann sich ungewohnt anfühlen, neue Namen zu lernen oder nicht-binäre Pronomen zu verwenden. Lassen Sie sich darauf ein“, heißt es wörtlich. Wenn man für die schulische Kommunikation eine E-Mail-Signatur verwende, könne man mit einem „Hinweis zur Anrede Offenheit und Akzeptanz signalisieren“.

Der Leitfaden weißt darauf hin, dass es in Deutschland seit 2018 vier Optionen für den Geschlechtseintrag gebe: weiblich, männlich, ohne Angabe, divers. Die 3. und 4. Geschlechtsoption, betonen die Verfasser, sei „in allen Bereichen und Prozessen des schulischen Lebens, z.B. bei Anreden, in Formularen und bei der Toilettenbeschilderung“ zu berücksichtigen, auch wenn das Amtliche Schulverwaltungsprogramm (ASV) dies noch nicht umfänglich ermögliche.

Zudem solle man sicherstellen, dass „trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Schüler*innen“ unbehelligt eine Toilette nach Selbstdefinition aufsuchen können, „zum Beispiel durch Information des aufsichtführenden Lehrpersonals, der technischen Hausverwaltung und des Reinigungspersonals“. Was Umkleiden angehe, sollten Lehrer und schulische Beauftragte im Gespräch mit den betroffenen „trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Schüler*innen“ klären, welche Umkleide benutzt werden möchte. „Oftmals empfiehlt es sich auch, eine neutrale Umkleide anzubieten“, heißt es in dem Papier. Auch auf Klassenfahrten solle man sich bemühen, gemeinsam mit den Schülern und Erziehungsberechtigten Lösungen für praktische Fragen zu finden, beispielsweise für die Unterbringung auf Klassenfahrten, Waschräume, Toiletten, Namenslisten, oder geschlechtergetrennte Freizeitaktivitäten.

Der Umgang mit den Eltern wird nicht erwähnt

Was „geschlechtsspezifische Angebote“ im Schulalltag angeht, heißt es in dem Leitfaden, die Teilnahme daran könne für „trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Schüler*innen“ belastend sein. Es sei aber möglich, diese Angebote für alle sensibel und inklusiv zu gestalten. Sie sollten nicht ersatzlos gestrichen werden, „sondern es geht darum, sie reflektiert zu gestalten und weiterzuentwickeln sowie geschlechtliche Vielfalt anzuerkennen“. Bei geschlechtergetrennten Angeboten solle man „die Selbstdefinition und die damit einhergehenden Bedürfnisse von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Schüler*innen“ als Grundlage für die Gruppeneinteilung nehmen. Die Verfasser des Leitfadens empfehlen: „Gestalten Sie geschlechtsspezifische Angebote so, dass auch trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Schüler*innen aktiv adressiert werden, zum Beispiel bei der Ankündigung der Angebote, der Auswahl von Referent*innen, der Gestaltung des verwendeten Materials, den verwendeten Beispielen und Bildern und den erzählten Geschichten.“

Zum Umgang mit Eltern von intergeschlechtlichen Schülern oder solchen, die sich als trans oder nicht-binär outen, enthält der Leitfaden dagegen keine Informationen. Für den Fall eines solchen Coming-Outs heißt es in dem Papier: „Achten Sie die Privatsphäre und das jeweilige Tempo der Schüler*innen und geben Sie keine Informationen ohne Zustimmung weiter." Etwaige Schritte sollten zunächst „mit den Kindern/Jugendlichen/jungen Erwachsenen selbst" besprochen werden.

Der Erlass gilt allerdings nicht für alle Schulen in München, sondern nur für solche, deren Lehrkräfte bei der Stadt angestellt sind. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sowie der Stadtschulrat Florian Kraus (Bündnis 90/Die Grünen) schrieben ein Geleitwort zu dem Papier.  DT

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