Dreimal mehr Menschen als erwartet haben eine Änderung ihres Geschlechtseintrags angemeldet, rund fünf Prozent davon sind minderjährig. Das geht aus einer Recherche des „Spiegel“ hervor. Laut dem Magazin übertrifft diese Zahl die Erwartungen der Bundesregierung bedeutend – diese habe mit ca. 4.000 Fällen pro Jahr gerechnet, rund 15.000 Anmeldungen dürften bisher eingegangen sein, rund 750 von Minderjährigen.
Gesetz tritt erst im November in Kraft
Das Selbstbestimmungsgesetz, das die Regierung im April beschlossen hatte, tritt zwar erst am 1. November 2024 in Kraft, doch können Bürger bereits seit dem 1. August eine Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt anmelden. Der Geschlechtseintrag kann dann nach drei Monaten geändert werden. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist für eine Änderung des Geschlechtseintrags nur noch eine Erklärung beim Standesamt nötig. Zuvor mussten Betroffene dafür zwei psychiatrische Gutachten und einen Gerichtsbeschluss einholen.
Für Minderjährige bis 14 Jahre können die Sorgeberechtigten in Anwesenheit des betroffenen Kindes einen Antrag stellen; ab 14 Jahren benötigen die Minderjährigen nur die Zustimmung der Sorgeberechtigten und eine Versicherung, beraten worden zu sein. Stimmen die Eltern nicht zu, kann das Familiengericht deren Erlaubnis ersetzen. Der „Spiegel“ befragte nach eigenen Angaben für die Recherche 53 weitgehend zufällig ausgewählte Kommunen. DT/sdu
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