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Die sexuelle Revolution entzweit ihre Kinder

Im Juni wehen wieder die Regenbogenfahnen. Doch durch das „LGBT-Milieu“ gehen tiefe Risse: Die „Tagespost“ veröffentlicht ein Streitgespräch zum Selbstbestimmungsgesetz.
Progress-Pride-Fahne vor dem Bundesfamilienministerium in Berlin
Foto: IMAGO/Christian Ditsch (www.imago-images.de) | In der nächsten Ausgabe der „Tagespost“ erscheint ein Streitgespräch zwischen der Psychotherapeutin und linken Feministin Ingeborg Kraus und Julia Steenken von der Deutschen Gesellschaft für Trans* und ...

Im Mai erklärte die Psychotherapeutin und linke Feministin Ingeborg Kraus im Interview mit dieser Zeitung, warum sie das Selbstbestimmungsgesetz ablehnt. Julia Steenken von der Deutschen Gesellschaft für Trans* und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti) widersprach. Beide erklärten sich zu einem durch diese Zeitung moderierten Streitgespräch bereit, das in der nächsten Ausgabe der „Tagespost“ erscheint. Beide kritisieren das Selbstbestimmungsgesetz, jedoch nicht aus den gleichen Gründen: Während es der Vertreterin der dgti nicht weit genug geht, sieht Ingeborg Kraus in dem Gesetz, das am 1. November das Transsexuellengesetz ablöst, einen unzulässigen Angriff auf die Biologie und weibliche Schutzräume. 

„Zu sagen, Transfrauen seien keine Frauen, ist ausgrenzend“

„Die Würde des Menschen ist unantastbar‘, heißt es im Grundgesetz. Ein Teil dieser persönlichen Würde ist auch die Akzeptanz der geäußerten Geschlechtszugehörigkeit“, argumentiert Julia Steenken. „Eine Frau ist eine Person, der man aufgrund körperlicher Merkmale bei der Geburt die Geschlechtszugehörigkeit „weiblich“ zuerkannt oder zugewiesen hat. Aber von dieser Grundregel gibt es eben auch Ausnahmen.“

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Aus ihrer persönlichen Erfahrung erklärt Steenken: „Mit weiblichen Rollenstereotypen und Benachteiligungen werde ich auch konfrontiert. Auf der einen Seite werden Ansprüche an mich gestellt, wie ich als Frau zu sein habe. Aber wenn ich dem nicht entspreche, weil ich die Geschlechterstereotype furchtbar finde, dann wird mir wieder mein weibliches Geschlecht aberkannt. Zu sagen, Transfrauen seien keine Frauen, ist ausgrenzend.“ Am Selbstbestimmungsgesetz moniert Steenken unter anderem, durch die Betonung des Hausrechts werde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ausgehebelt.

Die praktizierende Psychotherapeutin Ingeborg Kraus kontert: „Mit dem SBGG kann jeder ohne jegliche Voraussetzung zum Standesamt gehen und dort eine Änderung seines Personenstandes durchführen lassen. Zu glauben, das würde nicht missbraucht, finde ich naiv.“ Das Nachrichtenportal „NIUS“ berichtete Ende Mai von einem biologischen Mann, der sich als Transfrau in einem Frauen-Fitnessstudio anmelden wollte, jedoch von der Inhaberin abgelehnt wurde. In einem Schreiben, aus dem NIUS zitiert, forderte die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung Ferda Ataman die Inhaberin des Fitnessstudios zu einer freiwilligen Entschädigungszahlung von 1.000 Euro auf.

„Das Gesetz öffnet Tür und Tor zu medizinischen und chirurgischen Interventionen“

Auch wenn das Selbstbestimmungsgesetz sich nicht auf medizinische Maßnahmen beziehe, öffne es Tür und Tor zu medizinischen und chirurgischen Interventionen, fürchtet Kraus: „Das Gesetz ist deswegen völlig fahrlässig. Ich fürchte, dass es viele junge Menschen auf diesen Weg bringen wird, der in gefährlichen, unwiderruflichen medizinischen Interventionen endet.“ In seiner Resolution vom 11. Mai 2024 fordert der Deutsche Ärztetag (Hauptversammlung der Bundesärztekammer) eine Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes: Minderjährige sollen nur nach psychiatrischer Diagnostik ihren Geschlechtseintrag ändern lassen können. Außerdem fordert der Ärztetag strenge Grenzen für die Behandlung von unter 18-jährigen mit Pubertätsblockern, geschlechtsumwandelnden Hormontherapien oder Operationen. DT/fha

Lesen Sie das Streitgespräch in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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