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Vincent Lambert: UN-Ausschuss fordert Weiterbehandlung

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen will, dass die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten Vincent Lambert fortgesetzt wird. Dort hatten Lamberts Eltern zuvor Beschwerde eingelegt.
Fall Vincent Lambert beschäftigt Frankreich
Foto: Sebastian Kahnert (ZB) | Während die Eltern weiter versuchen, das Leben ihres Sohnes zu retten, hofft eine der Schwestern des Patienten, genauso wie Lamberts Ehefrau, dass die Behandlungen endgültig gestoppt werden.

Im Fall des französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert Im Fall Vincent Lambert hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erneut eine Weiterbehandlung gefordert. Darüber informierten die Anwälte der Eltern Lamberts auf dem Kurzmitteilungsdienst Twitter. Zuvor hatten die Ärzte am Dienstag erneut einen Behandlungsstopp angekündigt, nachdem ein Kassationsgericht in Paris entschieden hatte, dass die künstliche Versorgung des 42-Jährigen nicht mehr fortgesetzt werden müsse.

"Ohne Ihr Eingreifen wird mein Sohn
wegen seiner Behinderung
von einem Arzt euthanasiert"
Viviane Lambert, Mutter des Patienten

Lamberts Eltern hatten nach diesem Urteil am Sitz der Vereinten Nationen in Genf Beschwerde eingelegt und gefordert, dass die Entscheidung des Komitees abgewartet werde. „Ohne Ihr Eingreifen wird mein Sohn wegen seiner Behinderung von einem Arzt euthanasiert“, so Viviane Lambert. „Vincent ist nicht am Ende seines Lebens angelangt; er ist kein Stück Gemüse“, fügte sie hinzu.

Eine der Schwestern des Patienten hofft jedoch – genauso wie Lamberts Ehefrau – darauf, dass die Behandlungen endgültig abgebrochen werden. „Es geht hier um die Menschenrechte, und man muss die Rechte dieses Menschen respektieren“, erklärte sie im französischen Fernsehen. Es gelte aber auch, die Rechte seiner nächsten Angehörigen zu berücksichtigen. „Wir werden sehen, ob für ihn endlich die Befreiung möglich ist.“

Erbitterter Rechtsstreit zwischen Lamberts Eltern und seiner Frau

Der ehemalige Krankenpfleger war 2008 schwer mit dem Motorrad verunglückt und ist seitdem querschnittsgelähmt. In den vergangenen Jahren lieferten sich seine Frau und seine Eltern einen erbitterten Rechtsstreit, der bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ging.

Bereits Ende Mai hatten Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen wollen. Ein Pariser Berufungsgericht hatte dies jedoch unter Verweis auf den UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung untersagt. Auch der Vatikan plädierte in einer Stellungnahme für die Fortsetzung der künstlichen Ernährung.

DT/mlu

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.

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Maximilian Lutz UNO

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