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Uni Hamburg geht gegen „Cancel Culture“ vor

Die Universität Hamburg hat einen „Kodex Wissenschaftsfreiheit“ erarbeitet, um sich gegen Eingriffe in die Freiheit von Lehre und Forschung zu wehren.
AfD-Mitgründer Lucke hält erste Uni-Vorlesung
Foto: Markus Scholz (dpa) | Bernd Lucke, AfD-Mitbegründer, wollte 2019 als Professor zurück an die Hamburger Universität, wurde aber von Studenten niedergebrüllt und daran gehindert, die Vorlesung zu halten.

Während sich die sogenannte „Cancel Culture“ an deutschen Universitäten weiter ausbreitet, geht die Universität Hamburg gegen die Einschränkung von Forschung und Lehre vor: Eine 14-köpfige Kommission hat dazu im Auftrag des Akademischen Senats und des Präsidiums einen „Kodex Wissenschaftsfreiheit“ erarbeitet.

Debatte um Wissenschaftsfreiheit keimt immer wieder auf

In dessen Präambel beruft sich der Kodex auf Art. 5 Abs. 3 GG, in dem die „Freiheitsgewährleistung“ für die Wissenschaft ihren „Niederschlag“ finde. Sie „umschreibt damit zugleich normative Grenzen für Interventionen und Beeinträchtigungen jeglicher Art, die allerdings in der Praxis nicht immer respektiert werden“. Als Beispiele von Beschränkungen werden genannt: „Störung missliebiger Vorlesungen oder Seminare“, „Verweigerung wissenschaftlicher Auseinandersetzung aufgrund von politischen oder religiösen Einstellungen“ oder auch „die fehlende Bereitschaft, sich mit Vorstellungen und Inhalten, die als unbequem oder bedrohlich empfunden werden, auseinanderzusetzen.“

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In elf „Kernthesen“ samt Erläuterungen soll der „Kodex Wissenschaftsfreiheit“ die „unverzichtbaren Grundlagen von Forschung und Lehre angesichts immer wieder aufkeimender Debatten im Umgang mit Wissenschaft und Wissenschaftsfreiheit verdeutlichen“. In der Erläuterung zur II. Kernthese, „Der Freiraum der Wissenschaft“, heißt es beispielsweise: „Der Versuch, missliebige Positionen in der Forschung wie in der Lehre durch Machtausübung, Störung, Verhinderung oder Skandalisierung von Veranstaltungen aus dem wissenschaftlichen Diskurs zu drängen, verfehlt die Eigenlogik des wissenschaftlichen Diskurses.“

Der IX. Kernthese, „Raum zur Erprobung neuer Thesen“, zufolge liegt eine Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit auch dann vor, „wenn Personen aufgrund ihrer inhaltlichen Position diffamiert werden oder der Diskursraum durch ein Klima moralischer oder gesellschaftspolitischer Verwerfung eingeengt wird“.

Zwei prominente Fälle an Uni Hamburg

Die Universität Hamburg selbst hatte in den letzten Jahren insbesondere zwei Fälle erlebt, in dem es zu massiven Beeinträchtigungen gekommen war. Auf sie bezog sich der scheidende Universitätspräsident Dieter Lenzen bei der Vorstellung des Kodex: Bernd Lucke, AfD-Mitbegründer, wollte 2019 als Professor zurück an die Hamburger Universität, wurde aber von Studenten niedergebrüllt und daran gehindert, die Vorlesung zu halten. Für einen Eklat sorgte im Februar 2021 eine Studie des hauseigenen Nanowissenschaftlers Roland Wiesendanger, die den Ursprung der Corona-Pandemie bei einem Laborunfall in Wuhan verortete. 

Universitätspräsident Lenzen erklärte, der Fall Lucke sei weitreichend, weil dabei „die Sphäre des wissenschaftlichen Diskurses verlassen und eine andere Form von Interaktion gewählt wurde, die teilweise gewalttätige Spuren hatte. Viel Schlimmeres kann man sich nicht mehr vorstellen.“ Wenn „Gewalt angewendet wird, ist die Wissenschaft am Ende und wird eine Angelegenheit des politischen administrativen Systems, in dem Fall der Polizei“.

Soziale Medien verstärken Konflikte

Wurde Lucke mit Gewalt „gecancelt“, so wurde auf Wiesendangers Veröffentlichung teilweise mit Entrüstung reagiert, um ihn in die verschwörungstheoretische Ecke zu stellen. „Der Spiegel“ verriss die wissenschaftliche Arbeit beispielsweise mit den Worten: „Es gibt Studien, die haben diesen Namen nicht verdient.“ Dazu erklärte Lenzen: „Selbstverständlich hat ein Physiker, ein renommierter sowieso, das Recht, sich zu Fragen außerhalb seiner Wissenschaft zu äußern und mit einer üblichen Methode – und das ist hier die Literaturstudie – zu einem Schluss zu kommen. Das ist nicht nur sein Recht, sondern auch seine Pflicht.“ Diesen Raum müsse man in der Universität und möglicherweise darüber hinaus reservieren.

Konflikte mit der Wissenschaftsfreiheit habe es immer gegeben, sagt der Uni-Präsident. Der Unterschied zu heute sei, dass die sozialen Medien „nicht immer auf der Seite der Aufklärung zu finden“ seien. Hinzu komme, dass derzeit eben jene „kontextfreie Sensibilität“ sichtbar werde, bei der „stark bestimmte Gruppenidentitäten betont werden, die zu Ansprüchen an die Wissenschaft führen sollen“.  DT/jg

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