Die anstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland sind auch aus medienpolitischer Sicht interessant. Denn die AfD, die gute Chancen hat, in beiden Bundesländern stärkste Partei zu werden, hat bekanntlich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Problem und die sogenannten „Rundfunkstaatsverträge“ (einmal mehr) zu einem politischen Streitthema gemacht, auch wenn der Begriff irreführend ist. Der frühere Rundfunkstaatsvertrag wurde 2020 durch den Medienstaatsvertrag abgelöst. Dieser regelt heute den Rahmen für öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk und erfasst zudem Telemedien, Streamingdienste, Medienplattformen und sogenannte Medienintermediäre wie Suchmaschinen oder soziale Netzwerke.
Bei Wahlsieg Sendeschluss?
Die AfD will in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern die Medienstaatsverträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kündigen. Doch so einfach geht das nicht. Ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen.
