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Mutter, Mutter, Kind

Die Bundesregierung arbeitet weiter an der Auflösung der Familie.
Das Abstammungsrecht soll an die herrschenden Zustände angepasst werden.
Foto: IMAGO/David Canales (www.imago-images.de) | Das Abstammungsrecht soll an die herrschenden Zustände angepasst werden.

Die Bundesregierung lässt sich weder von der Wirtschaftsflaute noch der Energiekrise noch den Bauernprotesten daran hindern, weiter den radikalen Umbau der Gesellschaft voranzutreiben. Nach dem geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“ ist nun das Abstammungs- und Kindschaftsrecht an der Reihe. Dazu hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gestern zwei Eckpunktepapiere vorgelegt.

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Auf den ersten Blick sieht es so aus, als hätte es schlimmer kommen können. Zumindest das Konzept der „Mehrelternschaft“ scheint es nicht in den Entwurf geschafft zu haben. Stattdessen betont der Minister in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und dem gesunden Menschenverstand: „So soll ein Kind auch künftig nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben können (Zwei-Eltern-Prinzip). Auch wird die Frau, die das Kind geboren hat, auch künftig stets rechtliche Mutter des Kindes sein.“

Mehrelternschaft durch die Hintertür?

Auf den zweiten Blick zeigt sich dann aber das gewaltige Problempotential der geplanten Neuregelungen. Im Falle eines lesbischen Paares etwa soll ein Kind auch eine zweite rechtliche Mutter, nämlich die Partnerin der leiblichen Mutter, haben können. Daraus folgt aber unweigerlich, dass solchen Kindern der rechtliche Vater notwendigerweise vorenthalten bleibt, wenn man nicht zugleich gegen das von Buschmann beschworene Zwei-Eltern-Prinzip verstoßen möchte. Dass das Eckepunktepapier zugleich behauptet, die „Rechtsposition des leiblichen Vaters“ stärken zu wollen, passt aus denselben Gründen nicht ins Bild. Außerdem droht eine Mehrelternschaft durch die Hintertür auch von anderer Seite: Das "Kleine Sorgerecht" soll nämlich, wenn es nach der Ampel geht, auf bis zu vier Personen ausgedehnt werden können.

Zweifellos hat Buschmann Recht, wenn er feststellt: „Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern.“ Er irrt aber folgenschwer, wenn er daraus den Schluss zieht, dies alles sei rechtlich zu fördern. Im Sinne des Kindeswohls müsste vielmehr die Ehe und die natürliche Familie aus Vater, Mutter und Kindern geschützt und gestärkt, statt weiter institutionell und begrifflich ausgehöhlt werden. Wieder einmal bewahrheitet sich also die alte Einsicht, dass der vom nackten Individuum aus denkende Liberalismus unfähig ist, den Sinn von Gemeinschaft, insbesondere die Bedeutung der natürlichen Familie, zu erfassen.

Ein Problem zur Norm gemacht

Es ist ein bedauerliches Faktum, dass die leiblichen Eltern nicht immer in der Lage sind, ihrer naturgegebenen Pflicht zu Kindererziehung nachzukommen und deshalb die soziale und leibliche Elternschaft auseinanderfallen können. Eine solche Diskrepanz zwischen leiblichen und sozial-rechtlichen Eltern zur Norm zu erheben, ist jedoch ein offenkundiger Irrweg. Genau dies geschieht aber, wenn nun möglich sein soll, „vor Zeugung eines Kindes“ zu vereinbaren, „wer neben der Frau, die das Kind geboren hat, Vater oder Mutter des Kindes werden soll“. Die Fährte hin zu Leihmutterschaft ist mit diesen Formulierungen deutlich gelegt. Da hilft es auch nichts, wenn in einem FAQ zum Eckpunktepapier beteuert wird, dies sei nicht Gegenstand der Reform. Denn, wie man dort auch lesen, ist eine entsprechende „Sachverständigenkommission“ bereits eingesetzt. Ein Ende der rot-grün-gelben Transformation der Familie –  und damit der Grundlage der gesamten Gesellschaft – ist also noch lange nicht in Sicht.

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Sebastian Ostritsch

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