In Österreich startet am 15. Mai eine „erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern“. Für diese Zeit sind die Katholiken „weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden“, heißt es in einer Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz, die am Sonntag veröffentlicht wurde.
Ein Gläubiger pro zehn Quadratmeter Kirchenraum
Für alle Gottesdienste ab 15. Mai gilt eine Höchstteilnehmerzahl von einem Gläubigen pro zehn Quadratmetern Gesamtfläche des Kirchenraumes. Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, müssen einen Abstand von zwei Metern halten. Alle außer dem Zelebranten sind zu einem Mund-Nasen-Schutz verpflichtet. Anstelle der Kollekte wird es Körbchen für Spenden an den Ausgängen geben. Das gemeinsame Beten und Singen soll auf ein Minimum reduziert werden. Der Friedensgruß erfolgt durch „das gegenseitige Anblicken und Zuneigen“.
Präzisiert haben die Bischöfe nun die Vorgaben für die Kommunionspendung: „Während des Hochgebets bleibt die Schale mit den Hostien für die Mitfeiernden zur Minimierung der Übertragungsgefahr durch den Sprechakt bedeckt.“ Nachdem er selbst kommuniziert hat, legt der Zelebrant einen Mund-Nasen-Schutz an, wäscht oder desinfiziert die Hände und nimmt am Altar den Deckel von der Hostienschale. Bei der Kommunionspendung entfallen für die Phase ab 15. Mai die Worte „Der Leib Christi – Amen“. Weiter heißt es in der Rahmenordnung: „Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten.“ Beider Hände dürfen sich „keinesfalls berühren“.
Auch Taufen und Trauungen wieder erlaubt
Die Gläubigen hätten dann „mit der heiligen Kommunion in den Händen“ zwei Meter zur Seite zu treten, „um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist“. Nach dem Kommunionempfang schließe die Messe unmittelbar mit Schlussgebet und Segen, also ohne Danklied und Ankündigungen.
Taufen und Trauungen sind ab 15. Mai wieder erlaubt, allerdings mit maximal zehn Teilnehmern. Erstkommunionen und Firmungen werden verschoben. Die Beichte darf nur außerhalb des Beichtstuhls in einem ausreichend großen Raum stattfinden.
DT/sba
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