Deutschland wird in den nächsten Tagen ein liturgischer Flickenteppich: Vom 1. Mai an werden in den Erzbistümern Köln, Paderborn sowie im Bistum Münster unter Auflagen öffentliche Messen gefeiert. Die Steilvorlage für die Lockerung des Versammlungsverbots lieferte Karlsruhe: Am 11. April hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot öffentlicher Gottesdienste als schwere Beeinträchtigung der Religionsfreiheit beurteilt und eine strenge Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme angeordnet.
Die Kirchentüren öffen sich langsam wieder
Die ersten Vorboten einer Normalisierung der liturgischen Situation kündigen sich an.
