Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Strafmaß bekanntgegeben

Vatikananwalt fordert sieben Jahre Haft für Kardinal Becciu

Die Anwälte des Angeklagten beteuern seine Unschuld – Das Gericht urteilt frühestens im Dezember.
Fall  Becciu wird im Dezember entschieden
Foto: Johannes Neudecker (dpa) | Giovanni Angelo Kardinal Becciu, dem Papst Franziskus 2020 die Rechte eines Kardinals entzogen hatte, wird Unterschlagung, Korruption, Erpressung, Geldwäsche, Betrug, Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Sieben Jahre und drei Monate Haft, 11.000 Euro an Prozesskosten und die Erstattung von 14 Millionen Euro an den Vatikan: Das ist das Strafmaß, das der „Promotore di giustizia“, der vatikanische Staatsanwalt Alessandro Diddi, für Kardinal Giovanni Becciu gefordert hat. Der Prozess in einem zur Gerichtsaula umgebauten Saal der Vatikanischen Museen gegen den ehemaligen Substituten im Staatssekretariat ging am Mittwoch in seinen 66. Verhandlungstag.

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Nun sind die Plädoyers gegen die neun Mitangeklagten Beccius an der Reihe. Es geht zum einen um die Verluste in Höhe von 139 bis 189 Millionen Euro, die das zur Amtszeit von Substitut Becciu begonnene Spekulationsgeschäft mit einer Immobilie in der Londoner Sloane Avenue den Vatikan gekostet haben soll. In diesem Zusammenhang wird dem sardischen Kurienmann, dem Papst Franziskus 2020 die Rechte eines Kardinals entzogen hatte, Unterschlagung, Korruption, Erpressung, Geldwäsche, Betrug, Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung vorgeworfen. Insgesamt sollen Becciu und die neun weiteren Angeklagten 415 Millionen Euro an den Vatikan zurückerstatten, ihre gemeinsame Haftstrafe beläuft sich wie von Diddi gefordert auf 73 Jahre.

Die Rolle der Medien

Auch die anderen bekannten Vorwürfe breitete der vatikanische Staatsanwalt erneut aus: Becciu habe Angehörigen seiner Familie Geld und Aufträge zugeschustert und einer „angeblichen Analystin für Geopolitik“ namens Cecilia Marogna 575.000 Euro Vatikangelder zur Verfügung gestellt, die diese zur Befreiung einer in Mali entführten Ordensfrau verwenden sollte, aber für Schmuck, Reisen und Luxusgüter ausgab. Alle diese Vorwürfe hatte das italienische Magazin „L’Espresso“ erstmals berichtet, bevor der Papst Becciu öffentlich seine Kardinalswürden entzog und der Vatikan noch keine Anklage erhoben hatte.

Anwalt Diddi beklagte nun seinerseits in seinem Plädoyer, dass Becciu in der Zeit des Prozesses Journalisten beeinflusst und das Magazin „L’Espresso“ verklagt habe, statt mit den ermittelnden Instanzen des Vatikans zusammenzuarbeiten. Auf die Spitze getrieben habe es Becciu mit seinen „Fälschungen und Mystifizierungen der Wirklichkeit“, als er ein Telefongespräch mit dem Papst aufgezeichnet habe.

Das Urteil im Dezember

Sobald der „Promotore di giustizia“ sein mehrtägiges Plädoyer, in dem er auch zu den anderen Angeklagten Stellung nehmen wird, beendet hat, beginnen die Gerichtsferien. Die Fortsetzung des Prozesses ist für Oktober vorgesehen. Dann haben auch die Verteidiger das Wort. Schon jetzt nannten sie das Plädoyer des Staatsanwalts „medial stark, aber konkret ohne die geringste Spur von Logik“. Der Kardinal sei unschuldig, das hätten sie bisher bewiesen und würden das weiter tun. Das Urteil des Vatikangerichts unter Vorsitz von Richter Giuseppe Pignatone wird für Dezember erwartet. DT/gho

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