Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Zehn Jahre „Amoris laetitia“

Die Lektion der Dominikanerin

Statt mit Erfahrungsberichten begann das Bischofstreffen in Rom dann doch mit theoretischen Erörterungen zu dem nachsynodalen Schreiben zu Ehe und Familie von Papst Franziskus.
Papst Leo beim Bischofstreffen zur Familienpastoral
Foto: IMAGO/ABACA (www.imago-images.de) | Das Bischofstreffen zur Familienpastoral zehn Jahre nach „Amoris laetitia“ hat begonnen. Wieder sitzt man wie bei den beiden vergangenen außerordentlichen Konsistorien mit Leo XIV.

Mit einem einleitenden Referat von Papst Leo und einer Meditation der englischen Ordensfrau Helen Alford O.P. hat gestern Nachmittag in der Audienzhalle des Vatikans das Bischofstreffen zur Familienpastoral zehn Jahre nach „Amoris laetitia“ begonnen.

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Bei der Organisation des Treffens federführend sind das Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben sowie das römische Generalsekretariat der Bischofssynode. Wieder sitzt man wie bei den beiden vergangenen außerordentlichen Konsistorien mit Leo XIV. an den runden Tischen in der Audienzhalle. Enden soll das Treffen, zu dem die Vorsitzenden der nationalen Bischofskonferenzen und die Oberhäupter der katholischen Ostkirchen nach Rom gereist sind, am kommenden Mittwoch mit einer Bestandsaufnahme: Wie ist es mit der kirchlichen Familienpastoral in den unterschiedlichsten Regionen bestellt? Der Bericht geht dann an Papst Leo, ein abschließendes Dokument wie bei einer Synode ist nicht geplant.

Neue Zeiten, neue Fragen

Sowohl Kardinal Kevin Farrell, der Präfekt des für die Familien zuständigen Dikasteriums, als auch Papst Leo und Schwester Helen Alford stellten das postsynodale Schreiben „Amoris laetitia“ in einen Bogen, der begann, als die Väter des Zweiten Vatikanums „die Würde von Ehe und Familie an den Anfang des zweiten Teils von ,Gaudium et Spes‘ stellten“ (Papst Leo), der in „Familiaris consortio“ von 1981 seine Fortsetzung fand, was das nachsynodale Schreiben von Johannes Paul II. zur Synode des Vorjahrs über Ehe und Familie war, und über „Amoris laetitia“ bis zum jetzigen Treffen der Vorsitzenden der Ortskirchen reicht.

Papst Leo wies darauf hin, dass sich heute neue Fragen stellen würden, die „mutig angegangen“ werden müssten: „In vielen Kontexten hat sich eine wachsende Kluft zwischen der Art und Weise, wie Sexualität und Intimität gelebt werden, und der christlichen Sicht der Ehe aufgetan. Junge Menschen sehnen sich weiterhin nach Liebe, Treue und Zugehörigkeit, doch vielen fällt es schwer, sich vorzustellen, wie eine solche Sicht der Liebe in ihrem eigenen Leben Gestalt annehmen kann, oder zu glauben, dass eine lebenslange Bindung die Voraussetzung dafür ist, das zu erreichen, wonach sie sich sehnen. Wirtschaftliche Unsicherheit, Migration, Gewalt, Einsamkeit und andere Formen emotionaler Verletzlichkeit prägen ebenfalls die Entscheidungen, die Menschen treffen, und die Möglichkeiten, die sie sich für ihre Zukunft vorstellen können.“

Zerbrechlichkeit gehört zum Leben

Für den Papst verdient besonders die Zerbrechlichkeit des Menschlichen die Aufmerksamkeit der Kirche: Die Erfahrung der Zerbrechlichkeit werfe die Frage auf, ob man als Kirche fähig sei, „einander nahe zu bleiben, wenn das Leben nicht mehr dem entspricht, was man sich erhofft hatte, und ob wir das Wirken der Gnade auch in Situationen erkennen können, die von Grenzen, Wunden und scheinbarem Scheitern geprägt sind.“ Auch in dieser Hinsicht könne die Erfahrung der Familien jeden etwas lehren, „da die Zerbrechlichkeit zu unserem gemeinsamen menschlichen Dasein und somit auch zum Leben der Kirche gehört“.

Vor allem aber richte sich der Blick zurück auf die vergangenen zehn Jahre nach „Amoris laetitia“, sagte Papst Leo abschließend. Er bitte den Herrn, „uns dabei zu helfen, die Früchte zusammenzutragen, die ,Amoris laetitia‘ in unseren Ortskirchen hervorgebracht hat, damit sie der gesamten Kirche zur Stärkung dienen mögen. Ich hoffe, dass sich durch die vielen Berichte, die ihr aus euren Kirchen und aus unterschiedlichen kulturellen Kontexten mitbringt, nach und nach eine gemeinsame Darstellung dieser zehn Jahre herausbildet.“ Dies werde das pastorale Urteilsvermögen der Bischofskonferenzen und der hierarchischen Strukturen der Ostkirchen bereichern. Ebenso werde es den Ortskirchen helfen, neue Wege zu erkennen und alle Getauften tiefer in die synodale Reise der Kirche einzubeziehen.“

Das „Gesetz der Gradualität“

Die britische Dominikanerin Helen Alford, von Haus aus Wirtschafts- und Sozialethikerin und seit 2023 Präsidentin der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften, hielt sich bei ihrer Meditation in der Audienzhalle lange bei der Samaritanerin auf, der Frau am Brunnen mit ihren sechs Männern, die dann zur Verkünderin Jesu in ihrer Stadt wurde.

Dann arbeitete sie das „Gesetz der Gradualität“ als verbindendes Element von „Familiaris consortio“ und „Amoris laetitia“ heraus: Von Johannes Paul II. vorgeschlagen und von Papst Franziskus in „Amoris laetitia“ bekräftigt, besage dieses Konzept, dass der Mensch „das moralische Gute in Wachstumsstufen erkennt, liebt und verwirklicht“ (Familiaris consortio 34). Es handele sich dabei nicht um eine „Stufenhaftigkeit des Gesetzes“, sondern um eine Gradualität in der angemessenen Ausübung freier Handlungen von Menschen, die nicht in der Lage seien, die objektiven Anforderungen des Gesetzes zu verstehen, zu schätzen oder ganz zu erfüllen“, zitierte Alford aus „Amoris laetitia“ (AL 295). „In beiden Texten“, so die Schwester weiter, „legen die beiden Päpste also Wert darauf, das Ideal aufrechtzuerhalten – das Gesetz ist ein Geschenk Gottes, das den Weg weist – und zugleich anzuerkennen, dass viele nicht in der Lage sind, die objektiven Anforderungen des Gesetzes vollständig zu verstehen, zu würdigen oder zu befolgen.“

35 Jahre würden zwischen den beiden Dokumenten liegen, so die Dominikanerin, eine Zeit, in der sich die Realität des christlichen Familienlebens vielfach verändert habe. „Wie auch in anderen Fällen, beispielsweise in der Soziallehre der Kirche, kann es in Zeiten turbulenter und sich rasch wandelnder gesellschaftlicher Verhältnisse notwendig sein, neue Wege zu finden, um sowohl ,die objektiven Anforderungen des Gesetzes‘ (AL 295) als auch das ,Gesetz der Liebe‘ (FC 34) in Einklang zu bringen, das viele bei dem Versuch, es zu vertiefen, erfahren“, sagte Alford. Sowohl „Familiaris consortio“ als auch „Amoris laetitia“ hätten dies in ihren jeweiligen historischen Kontexten zu tun versucht.

Damit kratzte die Ethikerin die Frage an, wegen der „Amoris laetitia“ in Kritik geraten war. Denn gerade mit dem „Gesetz der Gradualität“ leitete Papst Franziskus das achte Kapitel von „Amoris laetitia“ ein, das dann in Fußnote 351 die Sakramentenzulassung von Personen in irregulären Beziehungen ermöglichen sollte. Eine Schlussfolgerung, zu der Johannes Paul II., der Papst von „Veritatis splendor“, ganz und gar nicht gelangt ist. Ob die aus aller Welt angereisten Oberhirten der Ortskirchen diese inhaltliche Auseinandersetzung mit „Amoris laetitia“ aufgreifen wollen, werden die nächsten Tage zeigen.

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