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Synodaler Ausschuss veröffentlicht Satzung und Geschäftsordnung

Hauptaufgabe ist die Errichtung des von Rom untersagten Synodalen Rates. Texte des Synodalen Weges werden weiterbearbeitet und verabschiedet.
Synodale Ausschuss hat seine Satzung und Geschäftsordnung auf der Seite des Synodalen Weges veröffentlicht
Foto: Synodaler Weg/Matthias Kopp | Der Synodale Ausschuss hat seine Satzung und Geschäftsordnung auf der Seite des Synodalen Weges veröffentlicht.

In der vergangenen Nacht hat der Synodale Ausschuss seine Satzung und seine Geschäftsordnung auf der Internetseite des Synodalen Weges veröffentlicht. Beide Texte müssen noch von den Vollversammlungen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK) verabschiedet werden. Die Hauptaufgabe des Synodalen Ausschusses ist die Errichtung des von Rom untersagten Synodalen Rates. Diese Aufgabe steht schon in der Präambel, die zudem Synodalität als einen Grundvollzug der Kirche beschreibt. 

Fortsetzung des Synodalen Weges 

Weitere Aufgaben des Synodalen Ausschuss sind zum einen die Evaluierung der Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges. Ferner stehen auf der Aufgabenliste die weitere Bearbeitung und die Verabschiedung von Texten, die bis zum Ende der letzten Vollversammlung des Synodalen Weges nicht mehr beschlossen worden sind. Eine Liste von zwölf noch zu bearbeitenden Texten ist der Satzung als Anlage beigefügt.

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Diese Texte können auch an den Synodalen Rat überwiesen werden. Beschlüsse fasst der Synodale Ausschuss mit einfacher Mehrheit. Schlussabstimmungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Ein Sondervotum der Bischöfe ist nicht vorgesehen. Wie beim Synodalen Weg entfalten die Beschlüsse des Synodalen Ausschuss von sich aus keine Rechtswirkung. Die Geschäftsordnung regelt, dass geheime Abstimmungen Vorrang vor namentlichen Abstimmungen haben. Mithin ist hier eine klarere Regelung getroffen als auf dem Synodalen Weg, wo diese Frage mehrfach zu Streit geführt hatte.

Keine eigene Geschäftsstelle

Mitglieder des Ausschusses können sich nicht vertreten lassen und sind an keine Weisungen gebunden. Mitglieder aus dem ZdK können nachgewählt werden. Von der Synodalversammlung gewählte Mitglieder können von der Liste nachrücken, sollte ein von der Synodalversammlung bestimmtes Mitglied ausscheiden. Gemäß der Satzung wird es keine eigene Geschäftsstelle geben. Sekretariat der DBK und Generalsekretariat des ZdK unterstützen die Arbeit des Synodalen Ausschusses. Ferner wird die Internetseite des Synodalen Weges weiterhin für Veröffentlichungen des Synodalen Ausschusses genutzt. Die Vollversammlungen des Synodalen Ausschusses tagen presseöffentlich, ein Livestream ist nicht vorgesehen. Auf Antrag oder durch Beschluss des Präsidiums kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Der Ausschuss kann Kommissionen einrichten. Diese tagen immer nichtöffentlich.  DT/pwi

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