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Söding: Arbeit des Synodalen Ausschusses läuft weiter 

Wie sich die Zusammenarbeit mit den römischen Dikasterien weiter gestaltet, werde man auf der nächsten Plenarversammlung des Synodalen Ausschusses hören, so der ZdK-Vize.
Thomas Söding, ZdK-Vize
Foto: Maximilian von Lachner (Synodaler Weg / Maximilian von L) | ZdK-Vize Thomas Söding erklärte, dass „die deutschen Bischöfe in gutem und vertrauensvollem Austausch mit dem ZdK“ stünden.

Seit dem Besuch der deutschen Delegation deutscher Bischöfe in Rom ist noch deutlicher geworden, dass es in Deutschland weder einen Synodalen Rat noch irgendein entsprechendes Gremium geben wird. Dennoch gibt sich Thomas Söding, Vize-Präsident des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK) entspannt. „Der Synodale Ausschuss trifft sich, wie geplant, Ende des Jahres zu seiner nächsten Plenarversammlung. Dann wird man auch hören, wie die Zusammenarbeit mit den römischen Dikasterien sich weiter gestaltet“, erklärte er gegenüber dieser Zeitung. In der Zwischenzeit würden die gewählten Kommissionen ihre Arbeit aufnehmen.

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Söding erklärte, dass „die deutschen Bischöfe in gutem und vertrauensvollem Austausch mit dem ZdK“ stünden. Gemeinsam wolle man den Synodalen Weg fortsetzen. Weiter sagte der ZdK-Vize: „Wir freuen uns auf die Versammlung der Weltsynode im Oktober 2024, an der ich wieder als theologischer Experte teilnehmen werde, nehmen die Impulse, die von dort ausgehen, konstruktiv auf und entwickeln ein Modell nachhaltiger Synodalität weiter, das der Sendung der Kirche dient.“

Synodalität im Sinne Roms

Dass diese Synodalität im Sinne Rom entwickelt werden muss, nämlich „in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode“, wurde nach dem Gespräch in Rom in der gemeinsamen Erklärung von Heiligem Stuhl und der deutschen Delegation noch einmal festgehalten. Und auch sonst hat Rom das Regelkorsett noch enger gezogen.

In der gemeinsamen Erklärung ist auch nur mehr von einem temporären Arbeitsgremium die Rede. Vereinbart wurde zudem „eine Änderung der Bezeichnung und verschiedener Aspekte des bisherigen Entwurfs für ein solches mögliches nationales synodales Gremium“, welches weder „über der Bischofskonferenz steht“ noch mit ihr gleichrangig sein darf.  DT/dsc

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