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Neues „synodales Gremium“ im Bistum Essen

Ein „Gemeinsamer Rat“, bei dem auch Laien mitwirken, wird dem Bischof zukünftig bei Grundsatzfragen zur Seite stehen.
Bischof Franz-Josef Overbeck
Foto: IMAGO/Peter Back (www.imago-images.de) | Bischof Overbeck hat die Gründung eines neuen "Gemeinsamen Rates" für sein Bistum beschlossen. Es soll ihn bei den anstehenden großen Strukturveränderungen in der Diözese unterstützen.

Bischof Franz-Josef Overbeck hat entschieden, einen neuen „Gemeinsamen Rat“ in seinem Essener Bistum einzusetzen. Das Gremium, das seine Arbeit im Frühjahr 2024 aufnehmen soll, wird neben Priestern, Diakonen und Ordensleuten auch Laien beinhalten. Insgesamt soll der Rat 21 stimmberechtigte Mitglieder umfassen und mit der Aufgabe betraut werden, den Bischof in grundlegenden „Fragen der bistumsweiten Kirchen- und Kulturentwicklungen“ zu beraten, wie es in einer Pressmitteilung des Bistums vom Donnerstag heißt.

"Stärkung der Synodalität"

Mit dem neuen Gremium soll „die Stärkung von Synodalität“ auf Bistumsebene vorangetrieben werden, wie sie im Rahmen des Synodalen Weges gefordert worden sei. Bischof Overbeck hob insbesondere die Bedeutung unterschiedlicher Sichtweisen für die Entscheidungsfindung des Bischofs hervor: „Durch das Zusammenbringen verschiedener Perspektiven soll nicht bloß unterschiedlichen Argumenten Gehör verschafft werden. Ziel ist es auch, nach der gemeinsamen Abwägung dieser Argumente Entscheidungen treffen zu können, die jetzt noch umfassender und breiter begründet sind.“

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Nach Einschätzung des Bistums stehen in nächster Zeit viele „Fragen von bistumsweiter Bedeutung“ an, bei denen die Mitarbeit des Gremiums gefragt sei. Dabei verwies die Diözese auf dieWeiterentwicklung der kirchlichen Landschaft– vor allem auf kommunaler Ebene – und auf die dafür bereits angekündigten „durchgreifenden Veränderungen“.  Zur Debatte steht in Essen seit längerem auch die Zusammenlegung von Pfarreien.

Ein möglichst diverses Gremium

Die nähere Zusammensetzung des neuen Gremiums ist detailliert geregelt. Zum einen soll es nicht-stimmberechtige Mitglieder in Gestalt des Bischofs, der Weihbischöfe, des Generalvikars und der Ressortleitungen des Generalvikariats geben. Zum anderen werde es stimmberechtigte Mitglieder aus verschiedenen Laienorganisationen, darunter der Diözesanrat und der BDKJ, geben. Der Bischof soll zudem die Möglichkeit haben, eine Person zu berufen, die im Bistum Essen Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist.

Das Ziel sei „eine möglichst diverse Zusammensetzung des Gremiums“, bei der „ein 30-Prozent-Anteil von Frauen oder Männern“ nicht unterschritten werden dürfe.  Mindestens 13 der insgesamt 21 stimmberechtigten Mitgliedern sollen Laien sein.  DT/sost

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