Bischof Heinrich Timmerevers hat vor den Wahlen zu den Ortskirchenräten im kommenden November die Wahl- und Gremienordnung für die Ortskirchen- und Pfarreiräte im Bistum angepasst. Wie das Bistum am Montag auf seiner Internetseite mitteilte, werden nach dem neuen Regelwerk Ehrenamtliche, die extremistische oder kirchenfeindliche Positionen vertreten, künftig von den Gremien der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen ausgeschlossen. Die neue Wahl- und Gremienordnung tritt ab sofort in Kraft.
Eines der Ausschlusskriterien ist eine „kirchenfeindliche Betätigung, die nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen“. Dazu gehörten öffentliche extremistische Äußerungen und eine - ebenfalls öffentlich wahrnehmbare - Mitgliedschaft in extremistischen Parteien oder Organisationen sowie Kandidaturen für Parteien oder Organisationen, „die extremistische Haltungen und Positionen vertreten“, so das Bistum. Jede Form von Extremismus sei abzulehnen sei, denn derartige Gesinnungen zielten auf Ab- und Ausgrenzungen ab, „die sowohl die Menschenwürde als auch die Solidarität teilweise oder ganz infrage stellten". Über die öffentliche Stellungnahme hinaus wollen man „aktuell keine weitere Erklärung dazu abgeben", erklärte das Bistum auf eine Anfrage der „Tagespost".
Bezug zu DBK-Erklärung
Die neue Rechtsordnung bezieht sich auf die Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) vom Februar, in der die deutschen Bischöfe mit Blick auf die AfD betont hatten, dass „Völkischer Nationalismus und Christentum" unvereinbar seien.
Der Katholikenrat, die Laienvertretung des Bistums, will laut Bistumsangaben kommende Woche eine „Argumentationshilfe gegen Rechtsextremismus - aus christlicher Sicht“ herausgeben. Diese richtet sich besonders an Christen, die sich in Arbeit, Freizeit, in der Pfarrei oder auch privat mit extremistischen Meinungen konfrontiert sehen.
Verwirklichung der Mitverantwortung aller Gläubigen
Laut Präambel der neuen Regelordnung sollen die Gläubigen ermutigt werden, „ihre geistliche Autorität, die ihnen durch Taufe und Firmung verliehen worden ist, wahrzunehmen und zu entwickeln.“ Entsprechend diene die Ordnung diene „zur Verwirklichung der partnerschaftlichen Mitverantwortung aller Gläubigen“ und stelle „einen Rahmen für das Miteinander von Pfarrei und den einzelnen Gemeinden dar“. Dadurch solle ermöglicht werden, „dass kirchliches Leben vor Ort ebenso wie ein gemeinsames Fragen der Pfarrei nach dem Auftrag der Kirche in der jeweiligen Region aus eigener Initiative gestaltet werden kann“. DT/dsc
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