Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Landgericht Köln urteilt

Woelki erzielt Erfolg gegen „Bild“

Das Kölner Landgericht hat der "Bild"-Zeitung bestimmte Äußerung im Zusammenhang mit dem Kölner Kardinal untersagt. Der Axel-Springer-Verlag will in Berufung gehen.
Kardinal Woelki erzielt Erfolg gegen „Bild“
Foto: IMAGO/Christoph Hardt (www.imago-images.de) | In dem Verfahren geht es um den Vorwurf, dass Kardinal Woelki von Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester wusste, als er diesen beförderte.

Das Landgericht Köln hat heute bestimmte Äußerungen der „Bild“ im Zusammenhang mit dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki untersagt. Dabei geht es um den Vorwurf, dass der Kardinal von Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester wusste, als er diesen beförderte. Der Axel-Springer-Verlag nannte das Urteil „skandalös“ und kündigte an, in Berufung zu gehen.

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Die „Bild“ habe laut dem Gericht nicht beweisen können, dass Woelki Inhalte aus der Personalakte des beförderten Priesters – ein Polizeibericht sowie eine 2010 protokollierte Aussage eines jungen Mannes – gekannt habe. Das Gericht betonte, dass es keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin Thörnig gebe. Thörnig, die frühere Sekretärin von Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, hatte ausgesagt, Woelki in einem Telefongespräch vor dem beförderten Priester gewarnt zu haben.

Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Falschaussage gegen Woelki

Woelki hatte im März unter Eid ausgesagt, die beiden Dokumente nie gesehen zu haben und auch die Personalakte des Priesters nicht persönlich zu kennen. Auch die polizeiliche Warnung sei ihm gegenüber zum Zeitpunkt der Beförderung nicht erwähnt worden. Schon früher hatte sich der Kardinal in einer eidesstattlichen Versicherung gegen die Darstellung der "Bild"-Zeitung gewehrt. Aktuell ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft noch gegen Woelki wegen Verdachts auf eine Falschaussage in diesem Zusammenhang.  

Das Gericht betonte die presserechtliche Dimension des Urteils: Die Äußerungen der „Bild“ würden den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Kardinals berühren. Bei der Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf der einen und der Meinungs- und Medienfreiheit auf der anderen Seite, überwiege der Schutz des Persönlichkeitsrechts. DT/sdu

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