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Ratzingers Denken ist keine Absage an die Moderne

Dogmatiker Jan-Heiner Tück würdigt Joseph Ratzingers Beitrag zum Zweiten Vatikanum und dessen Konzilsinterpretation bei theologischem Symposion an der Universität Wien.
Der Wiener Dogmatiker Jan-Heiner Tück
Foto: Dieter Mayr (KNA) | Ratzingers Denken sei nicht als Absage an die Moderne zu lesen, sondern als Plädoyer für eine freiheitliche Ordnung, die sich ihrer ethischen Grundlagen bewusst bleibt, so der Dogmatiker Jan-Heiner Tück.

Joseph Ratzinger sei weder ein antimoderner Gegner der liberalen Demokratie noch ein Gewährsmann ihrer neointegralistischen Überwindung. Das versuchte der Wiener Dogmatiker Jan-Heiner Tück bei einem Symposion an der Universität Wien am Beispiel des Ringens um die Religionsfreiheit zu zeigen. Ratzingers Denken sei nicht als Absage an die Moderne zu lesen, sondern als Plädoyer für eine freiheitliche Ordnung, die sich ihrer ethischen Grundlagen bewusst bleibt und Religionsfreiheit nicht als Verzicht auf Wahrheit, sondern als Konsequenz eines Glaubens versteht, der sich nur in Freiheit mitteilen und angenommen werden kann, so Tück.

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Der Wiener Dogmatiker zeigte, wie Joseph Ratzinger in den Streit um die angemessene Rezeption des Zweiten Vaticanums eingriff: „Deutungen, die unter Berufung auf den vermeintlichen ‚Geist des Konzils‘ über den Wortlaut der verabschiedeten Dokumente hinausgehen wollten, wies er zurück.“ Als Präfekt der Glaubenskongregation habe er „sowohl vor traditionalistischer Erstarrung als auch vor einem Progressismus, der die Konzilsrezeption von den Texten des Konzils abzulösen drohte“, gewarnt. Ratzinger wandte sich laut Tück „gegen die Vorstellung, das Konzil habe eine neue Kirche an die Stelle der vorkonziliaren gesetzt, ohne umgekehrt die tiefgreifenden Veränderungen zu leugnen, die das Konzil im Verhältnis der Kirche zur modernen Welt tatsächlich vollzogen hat“. Seine Konzilsdeutung habe sich im Lauf der Jahrzehnte aber weiterentwickelt.

Keine Lizenz zum Relativismus

Zum neuen Blick des Konzils auf die Religionsfreiheit meinte Tück, die konkreten Menschen dürften als Träger der Wahrheit nicht übersprungen werden. Nicht mehr allein das Recht der Wahrheit, sondern die Würde der Person sei zum Ausgangspunkt der rechtlichen Argumentation geworden. Eine Toleranzdoktrin, die das Recht der Wahrheit betonte, ohne die Person und ihre Freiheit hinreichend zu berücksichtigen, habe gegen solche staatliche Bevormundung keinen ausreichenden Schutz geboten. Jeder Mensch sei seinem Gewissen nach verpflichtet, nach der Wahrheit zu suchen und sein Leben an der erkannten Wahrheit auszurichten.

Religionsfreiheit bedeutete weder, dass alle Religionen gleichermaßen wahr seien, noch, dass die Wahrheitsfrage bedeutungslos werde. Sie solle gewährleisten, dass jeder Mensch seiner Pflicht zur Wahrheitssuche in Freiheit nachkommen kann. Die Freiheit der Antwort auf Gottes Selbstmitteilung setze voraus, dass der Mensch in religiösen Angelegenheiten keinem äußeren Zwang unterworfen wird. Diese Freiheit bleibe auch dann zu achten, wenn der Mensch das Angebot Gottes nicht annimmt oder die Wahrheit nach Auffassung der Kirche nicht erkennt.

Die Anerkennung der Religionsfreiheit folge aus einem Offenbarungsverständnis, das Gottes Wahrheit nicht als durch äußeren Zwang durchzusetzende Forderung, sondern als personale Selbstmitteilung begreift, auf die der Mensch in Freiheit antwortet. Die Anerkennung der Religionsfreiheit bedeute weder die Preisgabe des Wahrheitsanspruchs des katholischen Glaubens noch eine Lizenz zu Indifferentismus oder Relativismus.  DT/sba

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