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Neue Wendung im Altar-Streit

Der Konflikt um die Neugestaltung des Altarraums der Basilika Weingarten geht in die nächste Runde: Neu aufgetauchte Unterlagen könnten die bisherigen Planungen infrage stellen.
Basilika  Sankt  Martin  in  Weingarten
Foto: Imago/Pond5 Images | Der Altarraum der Basilika St. Martin in Weingarten soll umgestaltet werden. Doch wem gehört der Altar überhaupt?

Der Streit um die geplante Neugestaltung des Altarraums der Basilika St. Martin in Weingarten dauert bereits seit rund zwei Jahren an. Im Zentrum steht der 1931 erbaute Heilig-Blut-Altar. Dieser soll durch einen neuen Altar ersetzt werden. Gegen diese Pläne hat sich Widerstand formiert. Die Initiative „Pro Heiligblutaltar“ setzt sich für den Erhalt des bisherigen Altars ein. Eine auf dem Portal „openpetition.de“ veröffentlichte Petition für dessen Erhalt hat 5.843 Unterschriften gesammelt.

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Am Mittwochabend hat die Kirchengemeinde bei einer Versammlung in der Basilika den aktuellen Entwurf für die Neugestaltung vorgestellt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde eine bisher ungeklärte Frage aufgeworfen: Wem gehört der Heilig-Blut-Altar überhaupt? Erbgraf Philipp zu Königsegg-Aulendorf erklärte während der Veranstaltung, im Diözesanarchiv seien kürzlich Unterlagen entdeckt worden, die deutlich dafürsprächen, dass der Altar Eigentum der Benediktinerabtei Weingarten sei.

Die Mönche haben im Jahr 2010 die Abtei in Weingarten verlassen, die Abtei besteht jedoch rechtlich fort. Vertreten wird sie durch Erzabt Tutilo Burger von Beuron als Abt-Administrator. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart bestätigte gegenüber dem Portal „schwaebische.de“, dass ein Schreiben Burgers bei Bischof Klaus Krämer eingegangen sei. Die Eigentumsverhältnisse würden derzeit juristisch geprüft.

Initiative fordert vorerstigen Stopp der Pläne

Die Initiative „Pro Heiligblutaltar“ fordert angesichts der neuen Entwicklung, sämtliche Planungen und Maßnahmen zum Umbau oder Abriss des Altars auszusetzen, bis die Eigentumsfrage geklärt ist. Nach ihren Informationen habe Burger der geplanten Veränderung des Altars nicht zugestimmt, sondern sein Veto eingelegt. „Wer über einen Altar entscheiden will, sollte zuerst wissen, wem er gehört“, erklärt Gründungsmitglied Simone Mayer in einer Pressemitteilung. Gegenüber der „Tagespost“ erklärt Burger, dass er sich zu den Eigentumsverhältnissen nicht äußern könne, „solange die Rechtsverhältnisse nicht gesichert sind“. DT/jna

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