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Papst verschärft Gesetz gegen Missbrauch

Wer Untersuchungen behindert, macht sich nun kirchenrechtlich strafbar. Ebenso legt Franziskus Verfahrensverläufe und Zuständigkeiten fest.
Papst Franziskus hält eine Ansprache während einer Messe in der Pfarrkirche Santa Maria delle Grazie.
Foto: Gregorio Borgia (AP) | Papst Franziskus hält eine Ansprache während einer Messe in der Pfarrkirche Santa Maria delle Grazie.

Papst Franziskus hat am Samstag die Vorschriften zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch verschärft. Der vom Vatikan veröffentlichte Erlass (Motu Proprio) aktualisiert die seit 2019 geltenden Normen mit dem Namen „Vos estis lux mundi“ („Ihr seid das Licht der Welt“).

Falschhandlung und Unterlassung bestrafen

Das Motu Proprio regelt, wie in Missbrauchs-Verdachtsfällen vorzugehen ist, und wer, wann und wofür zuständig sein soll. Die aktualisierten Regeln gelten nicht mehr nur für Kleriker und Ordensmitglieder, sondern auch für Laien, die Leitungspositionen in vom Vatikan anerkannten Glaubensgemeinschaften innehaben oder -hatten. Diese würden sich nun strafbar machen, wenn sie durch „ihre Handlungen oder Unterlassungen die kanonischen und zivilrechtlichen Ermittlungen“ gegen mutmaßliche Straftäter behindern.

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Der Papsterlass enthält außerdem eine weitere Änderung: die Aufnahme von „schutzbedürftigen Erwachsenen“ in die Vorschriften. Das Dokument definiert einen „schutzbedürftigen Erwachsenen“ als „jegliche Person, die sich in einem Zustand der Gebrechlichkeit, der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung oder des Entzugs der persönlichen Freiheit befindet, die ihre Einsichts- oder Willensfähigkeit oder ihre Fähigkeit, sich der Straftat zu widersetzen, dauerhaft oder vorübergehend faktisch einschränkt“. In der nun abgeänderten Version von 2019 waren „sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen oder einer Person mit geistiger Behinderung“ aufgeführt.

Anlaufstellen und Zuständigkeit zur Aufarbeitung

Das Motu-Proprio spezifiziert auch die Regelungen zu Anlaufstellen für Betroffene und Meldungen von möglichen Missbrauchsfällen. Bistümer müssten zu diesem Zweck nun leicht zugängliche „Einrichtungen oder Ämter“ zur Verfügung stellen. Die Vorgängerversion des Textes forderte lediglich die Einrichtung von dauerhaften „Systemen“. Die Untersuchungen der gemeldeten Vorfälle müssen von dem Bischöfe oder entsprechenden Inhaber der kirchlichen Leitungsgewalt an dem Ort durchgeführt werden, an dem die vermuteten Taten stattgefunden haben sollen.

Der überarbeitete Papsterlass „Vos estis lux mundi“ ist das Ergebnis einer knapp vierjährigen Probephase und verschiedenster Beratungen mit Bischöfe und Vatikanbehörden. Mit diesen Erweiterungen will der Papst auf Verdachtsfälle in Laiengemeinschaften reagieren. Das Motu Proprio wird am 30. April in Kraft treten. DT/jmo

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