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Kurienkardinal Müller veröffentlicht Manifest zur Glaubenslehre

Kardinal Gerhard Müller bekräftigt, dass wiederverheiratete Geschiedene nicht fruchtbar die Eucharistie empfangen könnten. Auch eine Priesterweihe von Frauen schließt er aus. Wer darin Diskriminierung sehe, versehe das Sakrament nicht.
Kardinal Gerhard Müller veröffentlicht Glaubensmanifest
Foto: Andreas Arnold (dpa) | Viele Bischöfe, Priester, Ordensleute und Laien hätten ihn darum gebeten, so Müller, ein „öffentliches Zeugnis für die Wahrheit der Offenbarung“ abzulegen, da sich Verwirrung in der Lehre des Glaubens ausbreite.

Kurienkardinal Gerhard Müller hat ein  Glaubensmanifest  veröffentlicht, mit dem er diejenigen stärken will, deren Glaube durch die „Diktatur des Relativismus“ in Frage gestellt werde. Das Dokument wurde am Wochenende auf Deutsch, Englisch und Italienisch veröffentlicht. In dem Schreiben, das der „Tagespost“ vorliegt, schildert der Kardinal seine Sichtweise auf Glaubenswahrheiten zum dreifaltigen Gott, Jesus Christus und der Lehre der Kirche.

Bekenntnis zur Dreifaltigkeit ist Inbegriff des Glaubens

Der Inbegriff des Glaubens aller Christen finde sich im Bekenntnis zur Allerheiligsten Dreifaltigkeit, schreibt Müller in dem vierseitigen Dokument. „Wir sind durch die Taufe auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes Jünger Jesu, Kinder und Freunde Gottes geworden.“ Die Verschiedenheit der drei Personen in der göttlichen Einheit markiere im Hinblick auf andere Religionen einen fundamentalen Unterschied im Gottesglauben und im Menschenbild.

Jesus Christus, so Müller, habe die Kirche als sichtbares Zeichen und Werkzeug des Heils gegründet, die in der katholischen Kirche verwirklicht sei. „Christus, das Haupt, und die Gläubigen als Glieder des Leibes sind eine mystische Person, weshalb die Kirche heilig ist, denn der einzige Mittler hat ihr sichtbares Gefüge verfasst und erhält sie unablässig“, schreibt Müller. Durch sie werde das Erlösungswerk Christi in Zeit und Raum gegenwärtig in der Feier der heiligen Sakramente, „vor allem im eucharistischen Opfer, der heiligen Messe“.

Sakramentale Ehe von wiederverheirateten Geschiedenen besteht vor Gott weiter

Der Kurienkardinal äußert sich in seinem Manifest auch zum Verständnis der heiligen Kommunion. Dabei widerspricht er einem Großteil der Interpretationen des von Papst Franziskus 2016 veröffentlichten Lehrschreibens „Amoris laetitia“, wie sie auch in deutschen Diözesen eingeführt wurden: „Von der inneren Logik des Sakramentes versteht sich, dass standesamtlich wiederverheiratet Geschiedene, deren sakramentale Ehe vor Gott besteht, nicht voll mit dem katholischen Glauben und der Kirche verbundene Christen, wie alle, die nicht entsprechend disponiert sind, die heilige Eucharistie nicht fruchtbar empfangen, weil sie ihnen nicht zum Heil gereicht.“

Darauf hinzuweisen entspreche „den geistigen Werken der Barmherzigkeit“, so Kardinal Müller, der auch in seiner Rolle als Präfekt der Glaubenskongregation stets betonte, dass „Amoris laetitia“ „im Licht der Tradition“ interpretiert werden müsse.

Vielen Christen sind selbst grundlegende Glaubenslehren nicht bekannt

Auch auf das Verständnis der Kirche zur Rolle des Priesters geht Müller in seinem Schreiben ein. Eine Priesterweihe von Frauen schließt er dabei aus. Darin eine Diskriminierung der Frau zu sehen, sei jedoch nur Beleg für „das Unverständnis für dieses Sakrament, bei dem es nicht um irdische Macht geht, sondern um die Repräsentation Christi“.

Viele Bischöfe, Priester, Ordensleute und Laien hätten ihn darum gebeten, so Müller, ein „öffentliches Zeugnis für die Wahrheit der Offenbarung“ abzulegen, da sich Verwirrung in der Lehre des Glaubens ausbreite. Vielen Christen seien selbst die grundlegenden Lehren des Glaubens nicht mehr bekannt.

DT/mlu

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