„Kirchliches Handeln ist nur dann legitim, wenn es sich an der Stiftung und am Willen Jesu Christi ausrichtet“, schreibt der Kirchenrechtler Stefan Mückl in der kommenden Beilage „Welt & Kirche“. Die Grundannahme des Synodalen Weges, dass die „Synodalversammlung“ der Souverän sei, stelle die Dinge auf den Kopf.
Bischöfe und Pfarrer können nicht auf ihre Kompetenz verzichten
Der Synodale Weg versuche, so Mückl, den nie näher definierten „klerikalen Machtmissbrauch“ in der Kirche in Deutschland durch „Machtabbau“ und „Verteilung von Macht“ zu heilen. Dafür soll die durch Weihe übertragene Autorität von Bischöfen und Pfarrern freiwillig an demokratisch ermittelte Entscheidungen gebunden werden. Dabei bestehe aber ein „beträchtliches Spannungsverhältnis“ mit der hierarchischen Verfassung der Kirche.
Amtsträger wie Bischöfe und Pfarrer könnten aber laut Mückl – im Kirchen- wie im Staatsrecht – nicht auf ihre Kompetenz „verzichten“ oder auf unbekannte Akteure verlagern, die der Rechtsordnung gar nicht bekannt sind, also zum Beispiel „synodalen Räten“. DT/sdu
Den ganzen Artikel über die „Selbstermächtigungen“ des Synodalen Wegs von Stefan Mückl ist in der Beilage „Welt & Kirche“ der kommenden Ausgabe der „Tagespost“ zu lesen.