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Es mangelt nicht an Laienbeteiligung, sondern an Glaubenswissen

Das Bistum Hildesheim will die Gläubigen an der Suche nach einem neuen Bischof beteiligen. Was gut klingt, wirft Fragen auf – gerade vor dem Hintergrund echter Synodalität.
Wegweiser zum Bistum Hildesheim
Foto: IMAGO/Sascha Steinach (www.imago-images.de) | Im Bistum Hildesheim gilt eigentlich das Preußenkonkordat von 1929. Dieses sieht vor, dass das Domkapitel eine Liste mit drei Kandidaten nach Rom schickt.

Nachdem Bischof Heiner Wilmer nach Münster berufen worden ist, ist der Bischofssitz im Bistum Hildesheim vakant. Nun sollen sich die Gläubigen an der Suche nach einem neuen Bischof beteiligen. Auf der Bistumsseite heißt es dazu: „Es ist uns besonders wichtig, dass die Suche nach einem neuen Bischof für das Bistum Hildesheim ein geistlicher Weg wird, indem wir alle Gläubigen in besonderer Weise aufrufen, um einen guten Bischof zu beten. Ebenso bitten wir um Vorschläge für geeignete Kandidaten.“

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Das klingt gut, nur wird nicht erklärt, was einen solchen Weg überhaupt geistlich macht. Wohl kaum allein die Tatsache, dass Laien beteiligt werden. Jedenfalls wirft das neue Verfahren einige Fragen auf.

Für Hildesheim ist die Laienbeteiligung eine Premiere

Im Bistum Hildesheim gilt eigentlich das Preußenkonkordat von 1929. Dieses sieht vor, dass das Domkapitel eine Liste mit drei Kandidaten nach Rom schickt. Der Papst kann die Liste absegnen oder aber ändern, indem er zum Beispiel andere Kandidaten aufschreibt. Seine Liste mit ebenfalls drei Kandidaten schickt er zurück an das Domkapitel, das in einer geheimen Abstimmung den Kandidaten wählt. Es gilt die absolute Mehrheit (fünf von acht Stimmen).

Dass dieses Mal auch Laien an der Erstellung der Vorschlagsliste beteiligt werden sollen, ist für Hildesheim eine Premiere. Nach Münster und Paderborn ist es das dritte deutsche Bistum, das dieses Verfahren als Konsequenz des Synodalen Weges umsetzt. Doch das konkrete Prozedere ist bislang nicht bekannt. Es wäre jedoch wichtig, dass die Details transparent gemacht würden, wenn es, wie es scheint, peu à peu zur neuen Norm werden soll.

Entscheidend ist jedoch etwas anderes: Wenn Synodalität ein geistlicher Prozess sein soll, genügt es nicht, Beteiligungsverfahren zu eröffnen. Hören und Unterscheiden bilden die eigentliche Basis jeder geistlichen Synodalität – und dazu braucht es Glaubensbildung, Katechese, Evangelisierung und die Einübung geistlicher Unterscheidung. Manchmal entsteht der Eindruck, als wolle die Kirche in Deutschland den zweiten Schritt vor dem ersten setzen, indem sie diese Unterscheidung einfach voraussetzt oder ihre Bedeutung relativiert.

An Beteiligung der Laien mangelt es in Deutschland nicht, diese ist grundsätzlich gut. Es mangelt vielmehr an Glaubenswissen, an Evangelisierung und Mission sowie am Willen zur Umkehr – ohne die Synodalität zu einer bloßen Worthülse wird. Die richtige Reihenfolge wäre daher: Katechese, geistliche Unterscheidung und erst dann Beteiligung. Denn Synodalität lebt nicht von Verfahren, sondern von Menschen, die gelernt haben, auf Christus zu hören.

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Dorothea Schmidt Bistum Hildesheim

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