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Dresdener Katholikenrat: Keine Änderung der Abtreibungsgesetze

Es ginge „aus christlicher Perspektive“ darum, den Kompromiss „zu erhalten“, so der Katholikenrat des Bistums Dresden-Meißen. Alle Bürger sollten sich direkt an ihre Abgeordneten wenden.
Paragrafen 218 und 219 sollen abgeschafft werden
Foto: Sascha Steinach via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Das Prinzip der doppelten Anwaltschaft – für die Mutter und das ungeborene Kind – ist eine wichtige Errungenschaft“, so Martina Breyer, die Vorsitzende des Katholikenrates.

Nach der Auffassung des Katholikenrats des Bistums Dresden-Meißen sollen die deutschen Gesetzgeber an der Rechtslage zu Abtreibung festhalten. Das forderten sie in einem am Dienstag veröffentlichten Schreiben an christliche Bundestagsabgeordnete in Sachsen und Ost-Thüringen

„Eine wichtige Errungenschaft“

Bei diesen Gesetzen handele es sich um einen wichtigen ausgehandelten Kompromiss, „um den lange gerungen wurde und den es aus christlicher Perspektive zu erhalten gilt“, heißt es in dem Papier. Martina Breyer, die Vorsitzende des Katholikenrates, erklärte: „Das Prinzip der doppelten Anwaltschaft – für die Mutter und das ungeborene Kind – ist eine wichtige Errungenschaft.“ Breyer rief auch andere Bürger auf, sich mit diesem Anliegen an ihre eigenen Abgeordneten zu wenden.

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Der Brief, versendet an neun Bundestagsabgeordnete von Parteien auf dem Gebiet des Bistums, wurde bereits im Herbst von der Vollversammlung des Katholikenrates verabschiedet. Der Katholikenrat des Bistums ist die gewählte und anerkannte Vertretung des Kirchenvolkes und soll die Interessen des Katholiken vertreten.

Paragrafen 218 und 219 sollen abgeschafft werden

Das Schreiben kommentiert das Bestreben der Regierungskoalition, die Abtreibungs-Regelungen im Strafgesetzbuch zu überarbeiten. Spezifisch sollen die Paragrafen 218 und 219 (StGB), die das „Schutzkonzept“ für Schwangere regeln, abgeschafft werden. Nach diesen ist eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber straflos, wenn sie in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft durchgeführt wird. Außerdem müssen sich Frauen mindestens drei Tage zuvor beraten lassen. DT/jmo

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