Wie das Amtsgericht Kerpen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte hat der Aachener Wehbischof seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen. Somit gilt er als rechtskräftig verurteilt. Seine Strafe bestehe nun aus einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die „zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt ist“, so die KNA. Weiterhin müsse er eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen.
Der Weihbischof hatte von einer Bekannten, erkrankt an einer Demenz, Geld in der Höhe von 128.000 Euro veruntreut. Sie hatte ihm, in Gegenleistung für ein lebenslanges Wohnrecht in einer seiner Aachener Immobilien, die Vollmacht über ihr Konto erteilt, so Bündgens. Die mittlerweile Verstorbene sei unter Umständen nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Die veruntreute Summe ist laut Gericht mittlerweile wieder zurückgezahlt worden.
Die bischöflichen Ämter lässt er bereits sei bekanntwerden des Vorwurfs im Jahr 2019 ruhen. Nun könnte ihm auch ein kirchenrechtliches Verfahren drohen. Der Aachener Bischof Dieser sei „schockiert“ von den Vorwürfen gegen seinen Weihbischof gewesen und drang auf eine Aufklärung des Falls. DT/jmo
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