Selbstverständlich hat jeder Angeklagte das Recht, alle ihm durch die Strafprozessordnung eingeräumten Verfahrensoptionen in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört, sich darauf berufen zu dürfen, dass man sich aufgrund einer Verhandlungsunfähigkeit nicht gegen den Vorwurf der Anklage angemessen verteidigen kann. Ebenso verständlich ist es aber auch, dass die Zuschauer im Amtsgericht Kerpen und viele andere Prozessbeobachter von dem Aachener Weihbischof Bündgens erwartet hätten, dass er sich dem Strafverfahren stellt.
Kommentar
Es geht auch um Vertrauen
Zum Prozess gegen den Aachener Weihbischof Bündgens.