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Werbung versus Information

Oder: Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen. Von Stefan Rehder
Paragraf 219a StGB - Geht es um Werbung oder Information?
Foto: Daniel Bockwoldt (dpa) | Paragraf 219a StGB - Geht es um Werbung oder Information?

Achtung: Das ist keine Werbung. Das ist Information. Und zwar darüber, was Werbung ist. Werbung ist zum Beispiel:

- wenn ein Konzertveranstalter mittels eines Plakats auf einer Litfaßsäule darüber informiert, dass am Tag X, der Künstler Y, in der Location Z auftritt

- wenn ein Kinopalast in einem Programmheft über die Filme informiert, die in dieser Woche in seinen Kinos gezeigt werden

- wenn ein Handwerksbetrieb in den Gelben Seiten darüber informiert, dass er existiert und wo er zu finden ist

- wenn ein Restaurant, eine Apotheke oder Bankfiliale in einer Navigationsapp auf ihren Standort hinweist

- wenn eine Anwaltskanzlei auf ihrer Kanzleihomepage über die Rechtsgebiete informiert, auf denen sie tätig ist

Und weil das so ist, ist es selbstverständlich auch Werbung,

- wenn eine Arztpraxis darüber informiert, dass sie „Schwangerschaftsabbrüche“, also vorgeburtliche Kindstötungen, durchführt.

Werbung dient dazu, Gewinn zu erwirtschaften

Und noch eine Information: Alle diese Werbemaßnahmen können als „Werbungskosten“ geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden. Warum wohl? Weil der Staat mal wieder Geld zu verschenken hat? Nein, sondern weil es sich um Werbung handelt, die eingesetzt wird, um mit dem Beworbenen einen Gewinn zu erwirtschaften und eben nicht um bloße Information.

Und was ist dann Information?

Information ist in diesem Fall, wenn ein Dritter, der keine finanziellen Interessen mit der Offerte des Anbieters verbindet, Sie darüber informiert, dass

- am Tag X, der Künstler Y, in der Location Z auftritt

- in dieser Woche im Kinopalast dieser oder jener Film läuft

- es hier und da einen Handwerksbetrieb gibt, der sich ihres Problems annehmen könnte

- sich das Restaurant, die Apotheke oder die Bankfiliale, die Sie suchen, nur ein paar Straßen weiter befindet und Ihnen erklärt, wie Sie dahin gelangen

- welche gute oder schlechte Erfahrungen er mit der Anwaltskanzlei gemacht hat, deren Homepage Sie sich angeschaut haben

- Abtreibung die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen bedeutet und daher keine akzeptable Lösung Ihres Problems darstellt.

 

DT/reh (JoBo)

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