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Werbung für Abtreibung: Kabinett billigt Reform des § 219a

SPD-Abgeordnete Mattheis will im Deutschen Bundestag gegen den Kompromiss der Regierungsparteien stimmen.
Kabinett billigt Abtreibungswerbe-Paragraf 219a StGB
Foto: Silas Stein (dpa) | Kabinett billigt Abtreibungswerbe-Paragraf 219a StGB.

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch) verabschiedet. Der zuvor von fünf Ministern der Großen Koalition ausgehandelte Kompromiss sieht eine Erweiterung der bisherigen Ausnahmetatbestände vor. Danach sollen Ärzte zukünftig auch auf ihrer Praxishomepage darauf hinweisen können, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen vornehmen. Für weiter gehende Informationen können sie auf Informationsangebote staatlicher Behörden sowie der Bundesärztekammer und den Beratungsstellen verlinken.

Monatlich aktualisierte Listen

Außerdem soll die Bundesärztekammer (BÄK) eine Liste der Arztpraxen und Krankenhäuser erstellen und pflegen, die Abtreibungen durchführen. Diese soll künftig auch die über die Methoden informieren, mit denen die ungeborenen Kinder in diesen Einrichtungen getötet werden. Die Liste soll von der BÄK monatlich aktualisiert werden. Veröffentlicht werden soll diese Liste durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Auskunft erteilen sollen dazu auch die rund 1.600 Schwangeren-
und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie der bundesweite Hotline „Schwangere in Not“. Rechtlich geregelt werden sollen diese Neuerungen durch eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG).

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis kündigte an, den Gesetzentwurf im Bundestags abzulehnen. Sie habe sich in dieser Frage klar positioniert. Politik solle sich an der Mehrheit ausrichten. Und die Mehrheit seien nun einmal Frauen, sagte Mattheis der Passauer Neuen Presse. Die SPD-Politikerin rechnet damit, dass mehrere SPD-Abgeordnete ihrem Beispiel folgen werden.

Wenig Chancen für Abweichler

Auf das Ergebnis wird das aller Voraussicht nach jedoch keinen Einfluss haben, da Union (246) und SPD (152) zusammen über 398 der 709 Mandate im Deutschen Bundestag verfügen. Gefährdet wäre diese Mehrheit erst, wenn der Fraktionszwang für die Abstimmung aufgehoben würde oder die AfD (91) als größte der Oppositionsparteien den Kompromiss genauso ablehnte, wie FDP (80), Linke (69) und Grüne (67) dies bereits angekündigt haben. Und selbst in diesem Fall müssten Mattheis 45 weitere SPD-Abgeordnete folgen, um den Kompromiss doch noch zu Fall zu bringen.

DT/reh (jobo)

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