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„Teilerfolg“ für Abtreibungsbefürworter Volz

Der Gynäkologe Joachim Volz darf in seiner Rolle als Kassenarzt wieder abtreiben, als Gynäkologe im Christlichen Klinikum Lippstadt nicht. Das entschied gestern das Landesarbeitsgericht in Hamm.
Chefarzt Joachim Volz
Foto: IMAGO/Friedrich Stark (www.imago-images.de) | Im Klinikum Lippstadt selbst darf Joachim Volz als Chefarzt der Gynäkologie nur bei akuter Lebensgefahr für die Mutter bei Fortführung der Schwangerschaft abtreiben – als Kassenarzt jedoch auch unter anderen Bedingungen.

Vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm ist der Chefarzt und Gynäkologe Joachim Volz gestern in Berufung gegangen und hat einen „Teilerfolg“ erzielt: Sein Arbeitgeber, das Klinikum Lippstadt, darf ihm keine Schwangerschaftsabbrüche mehr verbieten, sofern er als Kassenarzt arbeitet. Das betrifft in erster Linie die Tätigkeit in seiner Bielefelder Privatpraxis. Im Klinikum selbst darf er als Chefarzt der Gynäkologie nur bei akuter Lebensgefahr für die Mutter bei Fortführung der Schwangerschaft abtreiben – als Kassenarzt jedoch auch unter anderen Bedingungen.

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Vor dem Gerichtstermin fand eine Kundgebung und Demonstration auf dem Marktplatz in Hamm statt. Für 2.000 Personen war sie angemeldet, 500 Demonstranten kamen, darunter viele Anhänger des Bündnis 90/Die Grünen, der Linken und der SPD. Auch die ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Ricarda Lang war anwesend, und die Ärztin Kristina Hänel, die sich erfolgreich für die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB einsetzte, der die Werbung für vorgeburtliche Kindstötung verbot. „Schwangerschaftsabbrüche sind medizinische Versorgung. Punkt“, so Volz. Im „höchstpersönlichen Kontext der Frau“ dürfe der „katholische Moralapparat“ sich nicht einmischen.

Gegendemonstration der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA)

Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) organisierte eine Gegendemonstration mit 14 Teilnehmern, unter denen sich auch der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe befand. Die von Polizisten gesicherte Demonstration verlief friedlich.

Was zuvor geschah: Nach der Klinikfusion in Lippstadt – vom Dreifaltigkeits-Hospital in Lippstadt, dem Marien-Hospital in Erwitte und dem Evangelischen Krankenhaus in Lippstadt – hatte der Träger nach der Fusion dem Chefarzt des Zentrums für Frauenheilkunde, Joachim Volz, verboten, Kinder abzutreiben. Das galt ebenso für seine private Praxis in Bielefeld. Es sei denn, eine Fortsetzung der Schwangerschaft hätte das Leben der Mutter akut bedroht. Dagegen klagte der Gynäkologe. Anfang August 2025 unterlag er vor dem Arbeitsgericht in Hamm. Volz wollte das nicht hinnehmen und ging in Berufung.  DT/elih

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